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Donnerstag, 29. Juli 2010, 14:58:25

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* Sie sehen hier eine Auswahl unserer Kooperationspartner und Kunden sowie Einrichtungen, die durch von uns verwaltete Stiftungen gefördert werden.


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Die Errichtung einer Stiftung

Jeder Stifter kann im Vorfeld fünf wichtige Fragen beantworten:

  1. Er weiß, dass er eine gemeinnützige Stiftung errichten möchte.
  2. Er weiß, zu welchem Zeitpunkt er die Stiftung errichten möchte.
  3. Er weiß, wieviel Kapital und welche Vermögenswerte er seiner Stiftung zukommen lassen möchte.
  4. Er weiß, welchen gemeinnützigen Zweck er mit seiner Stiftung verfolgen möchte.
  5. Er weiß, in welcher Rechtsform (rechtsfähige oder treuhänderische Stiftung) er seine Stiftung führen möchte.

Sofern Sie bei der einen oder anderen Frage zögern und sich nicht sicher sind, schreiben Sie uns eine Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .


Wichtig: Die von der Deutschen Stiftungsagentur entwickelte Satzung (treuhänderische Stiftung) bietet dem Stifter maximale Flexibilität. Er muss nur einen Entschluss fassen: Eine Stiftung mit einem bestimmten Vermögen gründen zu wollen. Alle anderen Regelungen sind jederzeit änderbar, so z.B. der Stiftungszweck, die Gremienstruktur, der Treuhänder etc.

 

Die eigentliche Stiftungsgründung erfolgt in fünf bzw. sechs Schritten: 
Rechtsfähige Stiftung                                   Treuhänderische Stiftung

 

1. Schritt:                                                        Treuhänder suchen

2. Schritt:         Satzung + Stiftungsgeschäft      Satzung + Stiftungsvertrag         
                       erstellen...                                
erstellen...

3. Schritt:        ... und einreichen bei                  ... und einreichen bei 
                      
Anerkennungsbehörde +            Finanzbehörde
                       Finanzbehörde

4. Schritt:         Stiftungskonto einrichten           Stiftungskonto einrichten

5. Schritt:         Behörden schicken zu:              Finanzamt schickt zu:
                      
Anerkennungsurkunde +            vorl. Gemeinnützigkeitsbesch. +
                       vorl. Gemeinnützigk. +               Steuernummer
                       Steuernummer

6. Schritt:         Vermögenswerte übertragen      Vermögenswerte übertragen

Wir helfen Ihnen gern auf Ihrem Weg zu einer eigenen Stiftung. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

 
Deutsche Stiftungsagentur