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FAQ: Häufige Fragen
Stiftungsberatung: Die grundsätzlichen Fragen im Überblick.
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Die Zwecke werden vom Stifter vorgegeben, hier gilt die Devise: Es ist praktisch alles möglich, was der Stifter wünscht. Er kann sich um den Tierschutz kümmern, um die Umwelt, um die wissenschaftliche Forschung, um den Denkmalschutz, die Musik, die Literatur etc. Mit seinem Stiftungszweck schreibt der Stifter seine individuelle Biographie fort. zurück zum FAQ-Überblick Wieviel Kapital muss ich meiner Stiftung zur Verfügung stellen? Die Kapitalausstattung ist abhängig von dem Zweck, den die Stiftung verfolgen soll. Kinder, denen der Ertrag von 500 Euro aus einer 25.000-Euro-Stiftung in Form von neuem Spielzeug zugute kommt, werden sich jedes Jahr aufs neue darüber freuen. Soll jedoch die Grundlagenforschung zur Bekämpfung einer bestimmten Krankheit unterstützt werden, so ist ein wesentlich höheres Kapital notwendig. Konsequenterweise muss der Zweck mit den für die Stiftung gestellten Mitteln im Einklang stehen. zurück zum FAQ-Überblick Bleibt bei einer Stiftung das eingebrachte Kapital erhalten? Ja! Der Kapitalerhalt ist das wesentliche Kriterium einer Stiftung. Werden Vermögenswerte auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen, bleiben diese Werte ungeschmälert bewahrt. Es fallen weder Erbschaft- noch Schenkungsteuern an. Die Stiftungszwecke werden dank der jährlichen Erträge erfüllt. zurück zum FAQ-Überblick Wer kann stiften? Jedermann kann stiften. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Stifter, auch schon in jüngeren Jahren, schaffen mit einer Stiftung eine wertvolle Lebensaufgabe, die sie mit Engagement gestalten. Oft wird das Instrument der Stiftung auch genutzt, um den eigenen Nachlass zu regeln. Entweder sind keine Erben vorhanden, oder die vorhandenen Erben sollen nicht bedacht werden. In diesen Fällen bietet sich vielfach die Stiftung als Instrument der Nachlassregelung an. zurück zum FAQ-Überblick Welchen Namen kann die Stiftung tragen? Der Stifter kann, wenn er es wünscht, der Stiftung seinen Namen geben. Hierdurch kann der Stifter auch für die nächsten Generationen die Stiftung mit seinem speziellen Gütesiegel versehen. Zahlreich sind auch die Fälle, in denen im Stiftungsnamen der Stiftungszweck zum Ausdruck gebracht wird. zurück zum FAQ-Überblick Kann ich mich als Stifter auch selbst in meiner Stiftung engagieren? Ja, nicht ohne Grund werden derzeit die meisten Stiftungen zu Lebzeiten gegründet. Die Mitwirkungsmöglichkeiten bestimmt der Stifter selbst. Häufig möchte er sich auf die Realisierung des Stiftungzweckes konzentrieren, die Verwaltungsarbeit wird dann delegiert, zum Beispiel an professionelle Partner wie die Deutsche Stiftungsagentur. zurück zum FAQ-Überblick Welche steuerlichen Aspekte habe ich zu beachten? 95 Prozent der deutschen Stiftungen sind als gemeinnützig anerkannt. Der Staat belohnt gemeinnützige Stiftungen mit der Freistellung von Schenkung- und Erbschaftsteuer. Somit kann das Vermögen ungeschmälert übertragen werden. Die Erträge, die die Stiftung alljährlich erzielt, sind von allen Steuern befreit. Im Hinblick auf die Einkommensteuer hat der Stifter die Möglichkeit, einmalig bei Stiftungsgründung bis zu 1 Mio. €uro – beliebig verteilbar auf zehn Jahre - steuerlich abzusetzen. Der allgemeine Höchstbetrag für Spenden beträgt 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte. Für Unternehmen, die spenden möchten, gilt der Höchstsatz von vier Promille der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter.
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