Start Recht & Steuern Was ist das: Stiftung?
Samstag, 04. Februar 2012, 18:47:30

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* Sie sehen hier eine Auswahl unserer Kooperationspartner und Kunden sowie Einrichtungen, die durch von uns verwaltete Stiftungen gefördert werden.


Grundsatzfragen, die unser Praxis-FAQ ergänzen:

 

 


 


Was ist eine Stiftung?
Stiftungen zählen zu den langlebigsten Institutionen, die ein Mensch ins Leben rufen kann. Die ältesten Stiftungen in Deutschland sind über 1.000 Jahre alt. Stiftungen haben weder Mitglieder noch Gesellschafter oder Eigentümer - Stiftungen "gehören sich selbst".
Das auf eine gemeinnützige Stiftung übertragene Vermögen bleibt für alle Zeiten bestehen.  Der gute Zweck, den der Stifter festlegt und der i.d.R. nicht mehr veränderbar ist, wird nur mit den Erträgen - den Zinsen, den Dividenden, den Mieteinnahmen etc. - realisiert.


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Wer kann eine Stiftung errichten?
Jede Person, die ihre Vermögenswerte oder einen Teil davon langfristig einem bestimmten, gemeinnützigen Zweck widmen möchte, kann eine Stiftung gründen. Entgegen landläufiger Vorurteile sind es nicht nur Millionäre, die eine Stiftung gründen können. Der StifterStudie der Bertelsmann Stiftung zufolge verfügen 40 % der Stifter, die zu Lebzeiten ihre Stiftung gegründet haben, über ein Privatvermögen von 250.000 € bis 2 Mio €.
Stifter sind Menschen, die aus ihrem erworbenen Vermögen eine Verpflichtung für die Gemeinschaft ableiten, getreu dem Motto "Eigentum verpflichtet". Auch die Erkenntnis Henry Ford I. sei an dieser Stelle erwähnt: "Der oberste Zweck des Kapitals ist nicht, mehr Geld zu beschaffen, sondern zu bewirken, daß das Geld sich in den Dienst der Verbesserung des Lebens stellt."

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Welche Vorteile hat die Gründung einer Stiftung?

„Wer selbst einen Nutzen hat, wird auch ein gutes Motiv haben, das Gemeinwohl zu befördern.”

Altbundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Rede vor dem SiemensForum am 3. April 2001.


„Wer Gutes tut und dabei auch – nicht nur! – an seinen Vorteil denkt, erscheint in unserer Gesellschaft […] suspekt. Das ist schade, hier müssen wir umdenken und gemäß der gesellschaftlichen Entwicklung die Option anbieten, Gutes zu tun und an seinen Vorteil zu denken, kurzum: Stiftungen zu fördern und zu gründen und einen Gewinn daraus zu ziehen. Welcher Art dieser Gewinn ist – ob er die Steuern betrifft, das eigene Image, die Aktivität im Ruhestand, die Drittellösung etc. –, das mag jeder für sich entscheiden.“

Roland Koch, hessischer Ministerpräsident, in: „Stiftungen fördern mit Gewinn“, hrsg. u.a. von Jörg Martin


Der unserer Erfahrung nach größte Vorteil besteht in der Regelung des Nachlasses; viele Stifter nutzen die eigene Stiftung, um den Nachlass zu regeln. Insbesondere dann, wenn keine Erben vorhanden sind, gibt es zur gemeinnützigen Stiftung kaum eine Alternative. Doch das ist nicht alles: Mit einer Stiftung kann der Stifter sein über Jahrzehnte aufgebautes Vermögen erhalten. Gibt er der Stiftung seinen Namen, erhält er auch diesen über Jahrzehnte und Jahrhunderte hinweg. Stifter geraten nicht in Vergessenheit, auch in 100, 200 oder 500 Jahren erinnert man sich ihrer - Dank der guten Taten ihrer Stiftung.
Die Stiftungsgründung ist zudem mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Der Gesetzgeber gewährt dem Stifter hohe Sonderausgabenabzüge, zudem unterliegt der Vermögensübertrag weder der Schenkung- noch der Erbschaftsteuer. Das auf eine gemeinnützige Stiftung übertragene Vermögen bleibt also ungeschmälert erhalten. 

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Was motiviert Stifter, eine Stiftung zu errichten?
Immer mehr Menschen erkennen ihre Verantwortung für die Gesellschaft, in der sie leben. Immer mehr Menschen möchten an dem gesellschaftlichen Prozess der Demokratie aktiv teilnehmen und ihn mit ihrer Stiftung unterstützen. Immer mehr Menschen möchten sich engagieren, helfen und die Entwicklungen in den wissenschaftlichen, kulturellen oder sozial-politischen Disziplinen vorantreiben. Und schließlich: Immer mehr Menschen ist es vergönnt, ihrer Dankbarkeit für ein gelungenes und erfolgreiches Leben dauerhaft und sinnvoll Ausdruck zu verleihen. Viele Stifter bekennen: "Ich habe soviel Glück gehabt in meinem Leben - ich möchte dieses Glück gern weitergeben."

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Soll ich spenden oder stiften?
Viele Stifter haben zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung bereits eine jahrelange "Spenderkarriere" hinter sich. Das gemeinnützige Engagement hat bei ihnen Tradition, die sie nun mit der Stiftungsgründung auf eine solide und zukunftsweisende Basis stellen möchten. Dies in zweierlei Hinsicht. Zum einen ist der Stifter mit seiner eigenen Stiftung näher an der Zweckerfüllung: Er bestimmt, was mit den Zinserträgen geschieht, er bestimmt den Kreis der Begünstigten, der zu fördernden oder der auszuzeichnenden Personen. Er hat somit einen unmittelbaren, z. T. auch persönlichen Bezug zu seinem gemeinnützigen Engagement. Zweitens weiß er genau, wie sich die Erträge aufteilen, wieviel Prozent er für die Verwaltung seiner Stiftung aufwendet, wieviel den Begünstigten zukommt, wieviel ihn die Akquisition von Zustiftungen und Spendengeldern kostet. Was mit "seinen" Geldern geschieht, ist für den Stifter kein Geheimnis. Er hat die Kontrolle über die Stiftungsmittel.

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Kann meine Stiftung erben?
Eine weitere Motivation von Stiftern stellt die Lösung des Nachlassproblems dar. Nicht selten haben die Vermögensinhaber keine Erben - oder sie möchten diese aufgrund der unterschiedlichsten Gründe über den Pflichtteil hinaus nicht weiter bedenken. Das wirft Probleme auf. Vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, daß Vermögensmassen in Höhe von rund 4 Milliarden Mark an den Fiskus fallen, weil keine Erben vorhanden sind oder testamentarisch nicht entsprechend berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund ist es nur empfehlenswert, sich für die eigene Stiftung als Erben zu entscheiden.

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Wie groß muss mein Vermögen sein?
Diese Frage berührt die Thematik des Grundstockvermögens. Darunter versteht man das Stiftungskapital, das der Stifter seiner Stiftung zur Verfügung stellt. Das Grundstockvermögen ist laut Stiftungsrecht dauerhaft zu erhalten, da es die Basis für die Nachhaltigkeit der Stiftungsarbeit darstellt. Die Höhe des einzubringenden Stiftungskapitals wird von niemandem vorgegeben. Realistisch gesehen sollte man jedoch mit einem Minimum von 50.000 € beginnen. Eine Stiftung mit weniger Kapital errichten zu wollen, wirft zahlreiche Fragen auf - die u.U. jedoch positiv beantwortet werden können, so dass Stiftungsgründungen mit 10.000 € oder 20.000 € möglich sind.

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Kann nur Geld in eine Stiftung eingebracht werden?
Prinzipiell kann eine Stiftung Vermögenswerte aller Art erhalten, also Kunstwerke, Immobilien, Wertpapierdepots, Grundstücke etc.. Um den Stiftungszweck jedoch verwirklichen zu können, sollten die Vermögenswerte auf jeden Fall Erträge abwerfen.

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Welchen Namen kann meine Stiftung tragen?
Stiftungen sind so einzigartig wie die Charaktere ihrer Gründer. Stiftungen leben von den Ideen und Wertvorstellungen der Personen, die sie ins Leben rufen. Insofern ist es nur sinnvoll, wenn die Stiftung den Namen ihres Gründers trägt - eines Gründers, der sie mit den Zeichen eines erfüllten Lebens und bedeutsamer und prägender Erfahrungen versieht. Stiftungen führen die Biographie ihrer Initiatoren fort. 
Darüber hinaus ist die Reputation einer Namensstiftung nicht zu unterschätzen: Der Name personalisiert die ansonsten anonyme Organisation einer Stiftung. Er gibt zu erkennen, daß hinter der abstrakten juristischen Person "Stiftung" eine engagierte Persönlichkeit steht.
Alternativ kann der Stifter mit dem Namen seiner Stiftung auch den Stiftungszweck zu erkennen geben, z.B. "Stiftung zur Förderung der Kirchengemeinde in..." Entscheidet sich der Stifter für einen solchen Namen, möchte er i.d.R. weitere Mittel einwerben, um seine Stiftung größer werden zu lassen (Fundraising). 

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Wie ist meine Familie durch die Stiftung abgesichert?
Einen nicht unwesentlichen Faktor bei der Entscheidung einer Stiftungsgründung stellt die sogenannte Drittellösung dar. Sie besagt, dass ein Drittel der jährlichen Erträge für die eigene Versorgung und die der nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Geschwister, Pflegeeltern und Pflegekinder) verwendet werden darf. Versorgung meint den Unterhalt, die Grabpflege sowie die Ehrung des Andenkens. Allerdings muß sich dies in einem, wie es im Gesetzestext heißt, "angemessenen Rahmen" halten.

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Deutsche Stiftungsagentur