Start Recht & Steuern Was ist das: Stiftung?
Samstag, 04. Februar 2012, 18:47:07

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* Sie sehen hier eine Auswahl unserer Kooperationspartner und Kunden sowie Einrichtungen, die durch von uns verwaltete Stiftungen gefördert werden.


Zeitpunkt der Errichtung
Zu den hier behandelten Fragen gehören:
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Wann sollte die Stiftung errichtet werden?
Den "geeigneten" Zeitpunkt für die Stiftungserrichtung gibt es verständlicherweise nicht. Im allgemeinen gilt jedoch: je früher desto besser. Generell werden mittlerweile weitaus mehr Stiftungen zu Lebzeiten gegründet als von Todes wegen. Der Grund ist einsichtig: Nur zu Lebzeiten kann sich der Stifter an dem sinnvollen Wirken seiner Stiftung erfreuen, ggfs. noch korrigierend eingreifen. Runde Geburtstage und Firmenjubiläen werden häufig zum Anlass genommen, eine eigene Stiftung ins Leben zu rufen.
In gewisser Weise befindet sich jeder Stifter bei der Gründung zu Lebzeiten in einem Dilemma. Zum einen möchte er natürlich seiner Stiftung genügend Mittel zur Verfügung stellen, damit sie ihre Ziele effizient und nachhaltig verfolgen kann. Je größer das Vermögen einer Stiftung, desto zielsicherer und souveräner kann sie arbeiten.
Zum anderen möchte der Stifter seine eigene Versorgung und die der nächsten Angehörigen bis ins hohe Alter sichergestellt wissen. Auch geht es um die Wahrung eines gewünschten Lebensstandards. Und schließlich sind auch die Nachkommen mit einem Erbe zu bedenken. All diese Punkte dürfen durch die Stiftungsgründung nicht gefährdet werden. Zu berücksichtigen ist stets, dass das der Stiftung übertragene Vermögen unwiderruflich an die Stiftung gebunden ist und dem persönlichen Gebrauch nicht mehr zur Verfügung steht.

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Wie kann die Stiftung getestet werden?
Der größte Vorteil bei einer Stiftungsgründung zu Lebzeiten besteht darin, die Stiftung "verproben" zu können, d. h., der Stifter kann zu Lebzeiten die Wirksamkeit seiner Stiftung verfolgen, entscheiden, ob die Realisierung seinen ursprünglichen Ideen gerecht wird, die Zweckmäßigkeit und Effizienz seiner Stiftung überprüfen und ggf. Korrekturen vornehmen.
Diese Punkte artikulieren die kontrollierende und korrektive Funktion des Stifters. Diese Funktion kann der Stifter nur zu Lebzeiten ausüben. Sie wird um so wichtiger, je komplexer der Organisationsgrad einer Stiftung und je vielschichtiger ihre Zwecksetzung ist. Erfahrungsgemäß sind dies Stiftungen, die über größere Grundstockvermögen und eine ausgeklügelte Organstruktur verfügen.

In diesen Kontext gehört auch die Frage nach der Rechtsform. In vielen Fällen startet der Stifter mit einer Treuhandstiftung. Das bietet sich an, weil z.B. Satzungsänderungen bei einer Treuhandstiftung sehr viel leichter zu erwirken sind als bei rechtsfähigen Stiftungen. Stellt sich nach ein paar Jahren heraus, dass die Stiftung "rund läuft" und weitere Satzungsänderungen sehr unwahrscheinlich sind, steht es dem Stifter jederzeit frei, die treuhänderische Stiftung in eine rechtsfähige Stiftung umzuwandeln. Die Umwandlung einer rechtsfähigen Stiftung in eine treuhänderische Stiftung ist nicht möglich.

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Wie kann die Stiftung größer werden?
Stiftungen werden i.d.R. durch sogenannte "Zustiftungen" größer. Zustiftung meint im Stiftungsrecht, einer bereits bestehenden Stiftung Vermögenswerte zuzuwenden , die das Stiftungsvermögen erhöhen.
Die Alternative zur Zustiftung stellt die Spende dar. Die Spende unterliegt der zeitnahen Mittelverwendung, kommt also unmittelbar dem Stiftungszweck zugute; die Zustiftung erhöht hingegen das Stiftungsvermögen. In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass der Stifter seine Stiftung "verprobt", sie also mit einem kleinen Teilbetrag seines Gesamtvermögens "andotiert". Im Laufe der Jahre jedoch stiftet er immer wieder weitere Vermögensteile zu.
Zustiftungen sind auch durch Dritte möglich. Um diese Zustiftungen kann eine Stiftung bzw. der Stifter aktiv werben (Fundraising).
 
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Wie kann die Stiftung erben?
Die Frage ist einfach zu beantworten: I.d.R. setzt der Stifter die Stiftung testamentarisch als Erbin ein. Wichtig: Bei der Stiftungsgründung von Todes wegen sollte dem Testament eine bereits erstellte Satzung beigefügt werden. Nur so kann der Erblasser sicherstellen, dass die Stiftung so ausgestaltet wird, wie er es sich vorstellt.


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Deutsche Stiftungsagentur