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Donnerstag, 29. Juli 2010, 15:05:17

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* Sie sehen hier eine Auswahl unserer Kooperationspartner und Kunden sowie Einrichtungen, die durch von uns verwaltete Stiftungen gefördert werden.


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Checkliste für die Auswahl von Beratern

Die meisten Stifter gründen in ihrem Leben „nur“ eine Stiftung. Das bedeutet, dass die Stiftung bestmöglich konzipiert sein sollte - hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit, ihrer Effizienz und Praktikabilität. All dies stellt der Stifter mit der Satzung sicher.

 

Entsprechende Beratungsangebote zur Stiftungserrichtung gibt es massenhaft. Als Stifter haben Sie die Qual der Wahl. Die folgende Checkliste soll Ihnen ein paar Anhaltspunkte an die Hand geben, damit Sie von Anfang an Ihre Stiftung solide planen und errichten können.

 

Jeder Ratsuchende sollte sich zuerst folgende Frage stellen:
"Ist mein Berater in den zentralen Fragen der Stiftung - Stiftungszweck, Geldanlage, Gremienbesetzung - unabhängig oder verfolgt er eigene Interessen?"  Die Deutsche Stiftungsagentur verfolgt diesbzgl. keine eigenen Interessen; sie plädiert nicht für bestimmte steuerbegünstigte Zwecke, sie bietet keine eigene Vermögensverwaltung oder ein Standardfinanzprodukt an; hinsichtlich der Gremienbesetzung hat sie ebenfalls keine Präferenzen, insbesondere bei den von ihr verwalteten Treuhandstiftungen ist sie prinzipiell nicht in den Stiftungsgremien vertreten.


Frage                                                                     Antwort der Deutschen Stiftungsagentur (DS)

Welche Erfahrungen hat Ihr Berater im Bereich „Stiftung“?

 

Die DS ist ein spezialisierter Anbieter im Stiftungsbereich. Ihre Kernkompetenz liegt im Bereich „Stiftung“.

Wie viele Stiftungen hat er bereits gegründet?

Pro Jahr werden über die DS zwischen 60 und 90 Stiftungen aller couleur gegründet

Kann er Referenzen benennen?

Die DS und die mit ihr assoziierten Berufsträger führen weit über 100 Beratungen pro Jahr durch, sie gründen 60 bis 90 Stiftungen pro Jahr, die DS verwaltet über 150 Stiftungen, arbeitet mit knapp 80 Banken (darunter die WGZ Bank, die Pax-Bank etc.) und Sparkassen  (darunter die DekaBank, die Helaba Trust, die Stadtsparkasse München, die Kreissparkasse Köln etc.) – zusammen. Darüber hinaus ist die DS für Ministerien tätig, für die evanglische Landeskirche im Rheinland sowie für namhafte große Organisationen.

Hat er zum Thema publiziert?

 

Die DS gibt u.a. das erste und einzige Loseblattwerk zum Thema „Stiftung“ heraus, das „Rechtshandbuch für Stiftungen“, daneben hat sie das StifterMagazin herausgegeben, das erste Magazin im Stiftungswesen.
Weitere Publikationen:
· Stiftungen fördern mit Gewinn, Köln 2002

· Erb-Strategie Stiftung, Regensburg 2000 (meistverkaufter Stiftungsratgeber laut Amazon)

· Die besten Stiftungszwecke, Regensburg, Berlin 2003
Für Zeitungs- und Zeitschriftenredaktionen ist die DS regelmäßig Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Thema "Stiftungswesen".

Tritt er als Fachreferent auf? Gibt er Seminare?

Der Geschäftsführer der DS, Jörg Martin, ist Fachreferent zum Thema bei zahlreichen Sparkassen- und Genossenschaftsakademien, darüber hinaus beim Euroforum und der Fundraisingakademie. Die DS ist zudem ein bundesweit bekannter Seminaranbieter für angehende Stifter und Stiftungsmitarbeiter.

Ist Ihr Berater bei der zuständigen Finanz- und Anerkennungsbehörde bekannt?

Die DS ist als bundesweit agierender Dienstleister bei zahlreichen Oberfinanzdirektionen und Anerkennungsbehörden bekannt.

Was kostet die Beratung und die Gründung?

Die DS bzw. ihre Partner kalkulieren auf Basis eines Stundensatzes i.H. von 120,00 € zzgl. ges. MwSt. Die Gründungskosten sind im Marktvergleich moderat zu nennen. Vergleichen Sie!

Kann Ihr Berater Ihnen nach der Beratung bzw. Gründung auch die Verwaltung Ihrer Stiftung anbieten?

Die DS ist ein Full-Service-Dienstleister im Stiftungsbereich, getreu dem Motto „one face to the customer“.

 

 

Checkliste für die Auswahl von Treuhändern

Die Zahl der Anbieter, die Treuhandstiftungen verwalten möchten, wächst ständig. Da die Verwaltung von Stiftungen eine Dienstleistung darstellt, für die der Anbieter sowohl qualifiziertes Fachpersonal als auch eine gewisse Infrastruktur vorhalten muss, sollten Sie davon ausgehen, dass die Verwaltung Ihrer Stiftung sehr wohl kostenfrei, auf keinen Fall jedoch „umsonst“ erfolgen kann. Anders gesagt: wenn die Verwaltung kostenfrei erfolgt, kommen Sie mit Ihrer Stiftung anderweitigen Interessen des Verwalters nach - die natürlich durchaus Ihre eigenen sein können.

 

Man kann prinzipiell drei Arten von Treuhändern unterscheiden:


Gemeinnützige Organisationen und Kommunen

Gemeinnützige Organisationen wie z.B. Greenpeace, Brot für die Welt, SOS Kinderdorf, UNICEF etc., aber auch diverse Kommunen bieten i.d.R. die Gründung und Verwaltung von gemeinnützigen Stiftungen kostenlos an, da sie von den Erträgen der durch sie verwalteten Stiftungen profitieren. Diese Leistungen werden allerdings nur dann angeboten, wenn die geplante Stiftung exklusiv die beratende und verwaltende Organisation bzw. Kommune fördert. Binnenkontrollen nach dem Ausscheiden des Stifters sind häufig nicht vorgesehen. „Quersubventionierungen“ der Stiftungsverwaltung über die Geldanlage/Vermögensverwaltung sind durchaus möglich. Sofern diese nicht offen kommuniziert werden, sollte der Stifter danach fragen.

Banken und Finanzdienstleister

Banken kommt ohne Zweifel eine bedeutende Rolle im deutschen Stiftungswesen zu. Da sie über den Finanzstatus und Familienstand ihrer Kunden informiert sind, können sie diese ggf. auf die Gründung einer eigenen Stiftung gezielt ansprechen – was durchaus zu begrüßen ist. Ziel der Banken und Finanzdienstleister ist es, das Vermögen des Kunden an das eigene Haus zu binden. Gründung und Verwaltung sind i.d.R. mit Kosten verbunden. Häufig werden hinsichtlich der Verwaltung „All-in-fees“ angeboten, die zwischen 1,0 % und 1,8 % des Stiftungskapitals liegen. Binnenkontrollen nach dem Ausscheiden des Stifters sind i.d.R. nicht vorgesehen. Dank der MIFiD-Regelung kann sich der Stifter informieren, welche zusätzlichen Einnahmen die Bank, resp. der Finanzdienstleister über Bestandsprovisonen etc. erzielt.

 

Freie Anbieter

Zu ihnen zählt u.a. die Deutsche Stiftungsagentur. Sie verfolgen keine eigenen Interessen hinsichtlich der Vermögensverwaltung/Geldanlage und des Stiftungszwecks. Dafür ist die Beratung, Gründung und Verwaltung mit Kosten verbunden. Die Deutsche Stiftungsagentur ist einer der ganz wenigen Anbieter in Deutschland, der seine Leistungen nicht über die Vermögensverwaltung/Geldanlage quersubventioniert. Die Deutsche Stiftungsagentur erhält die Honorare, die sie in ihren Verträgen benennt. Mit dem Geld der von ihr verwalteten Stiftungen erzielt sie keinen weiteren Einnahmen. Die Stiftungskonstruktionen der Deutschen Stiftungsagentur sehen standardmäßig eine nachhaltige Binnenkontrolle – auch nach dem Ausscheiden des Stifters - vor.

 


Frage                                                                     Antwort der Deutschen Stiftungsagentur (DS)

Welche Erfahrungen hat Ihr Treuhänder?

 

Die DS hat in den späten 90er Jahren des letzten Jahrhunderts ihre Arbeit aufgenommen, kann also auf jahrelange Erfahrungen zurückgreifen.

Ist Ihr Treuhänder im deutschen Stiftungswesen bekannt?

Die DS zählt zu den großen Anbietern im deutschen Stiftungswesen; berücksichtigt man z.B. alle Zeitungen und Zeitschriften, in denen die Deutsche Stiftungsagentur Fachartikel platziert, wird eine Gesamtauflage von 6 bis 8 Mio. p.a. erreicht.

Welche Fachkompetenz weist das Verwaltungsteam des Treuhänders auf?

Die Stiftungsverwaltung wird bei der DS durch qualifiziertes Fachpersonal wie SteuerberaterIn nen und SteuerfachwirtInnen durchgeführt. Daneben steht juristischer Beistand zur Verfügung.

Wie viele Stiftungen verwaltet Ihr Treuhänder?

Die DS verwaltet über 150 gemeinnützige Stiftungen; das ihr anvertraute Stiftungsvermögen rangiert im dreistelligen Millionenvermögen.

Können Sie bei Ihrem Treuhänder entscheiden, bei welcher Bank das Geld angelegt wird?

Die DS ist an kein Geldinstitut gebunden, der Stifter kann seine Hausbank oder seinen Finanzdienstleister mit ins Boot nehmen - beinahe einzigartig in Deutschland.

Verwaltet der Treuhänder zugleich das Stiftungsvermögen?

Die DS hält die Trennung von Stiftungsverwaltung auf der einen, Vermögensverwaltung/Geldanlage auf der anderen Seite im Sinne einer „Gewaltenteilung“ für dringend geboten.

Können Sie als Stifter mitentscheiden, wie das Stiftungsvermögens angelegt wird?

Wenn er möchte, trifft der Stifter bei der DS die Anlageentscheidung hinsichtlich des Stiftungsvermögens. Er kann auch die Bank oder Sparkasse seines Vertrauens mit der Verwaltung des Stiftungsvermögens beauftragen.

Sind Sie in der Wahl der Stiftungszwecke frei?

Die DS verfolgt keine eigenen Interessen hinsichtlich des Stiftungszweckes; sie folgt den Wünschen des Stifters und ermöglicht es ihm, mehrere Stiftungszwecke zu benennen. Bei Bedarf stellt die DS natürlich ihr Know-how in Sachen "Stiftungszweckentwicklung" zur Verfügung.

Geht der Treuhänder auf Ihre individuellen Wünsche ein oder müssen Sie sich bzw. Ihre Stiftung den Standards des Treuhänders anpassen?

Die DS hat den Anspruch, individuelle Stiftungslösungen zu konzipieren, der Stifterbiografie also Rechnung zu tragen.

Ist nach Ihrem Ausscheiden aus der Stiftung eine interne Kontrolle (Binnenkontrolle) des Treuhänders gewährleistet?

Oberster Grundsatz der DS ist das Vier-Augen-Prinzip: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die DS als Treuhänder untersteht immer der Aufsicht eines internen Kontrollorgans – auch dann, wenn der Stifter ausgeschieden ist und keinen Nachfolger benannt hat.

Erzielt Ihr Treuhänder mit der Verwaltung des ihm anvertrauten Stiftungsvermögens Einnahmen? Legt er diese offen und macht sie transparent?

Da die DS die Vermögensverwaltung bzw. die Geldanlage selbst nicht anbietet, erzielt sie darüber auch keine Einnahmen.

Erhält Ihr Treuhänder Bestands- oder Vermittlerprovisionen von dem kontoführenden Geldinstitut?

Die DS erhält keinerlei Bestandsprovisionen, „Kick-backs“ oder dergleichen, da der Kunde entscheidet, wo das Stiftungsvermögen angelegt wird. Die einzigen Einnahmen erzielt sie über die offen kommunizierten Verwaltungshonoraren.

Was kostet die Verwaltung Ihrer Stiftung?

Die DS erhebt bei einem Stiftungskapital von bis zu 1 Mio € eine alljährliche Verwaltungspauschale i.H. von 0,5 % des Stiftungskapitals zzgl. ges. MwSt., ggf. plus 5 % der jährlichen Erträge zzgl. ges. MwSt. p.a., mindestens jedoch 500 € zzgl. ges. MwSt. p.a.

Können Sie den Stiftungsvertrag ohne Probleme kündigen? Oder ist das nur „aus wichtigem Grund“ möglich?

Den Stiftungsvertrag kann der Stifter mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen; der Wechsel zu einem anderen Treuhänder ist möglich, die Umwandlung der Treuhandstiftung in eine rechtsfähige ebenfalls. Auch das ist keineswegs selbstverständlich!

 

 
Deutsche Stiftungsagentur