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Grundsätze


Unsere Grundsätze: ein Motor für das Stiftungswesen

Unsere Grundsätze der Stiftungsarbeit

In den letzten Jahren hat sich das Stiftungswesen im Allgemeinen, die Verwaltung von Stiftungen im Besonderen zunehmend professionalisiert. Ein Motor dieser Entwicklung war von Anfang an die Deutsche Stiftungsagentur. So zählen wir z.B. zu den ersten professionellen Dienstleistern im Stiftungswesen, die ihre „Grundsätze guter Treuhandpraxis“ formuliert und hinsichtlich der Transparenz innerhalb der Stiftungsverwaltung Maßstäbe gesetzt haben.

 

Im einzelnen befolgen wir folgende Grundsätze hinsichtlich:

  1. Ihres Stifterwillens,
  2. der Kompetenz,
  3. der Unabhängigkeit,
  4. des Vier-Augen-Prinzips / der Binnenkontrolle,
  5. der Effizienz,
  6. der Transparenz und
  7. der Vertragsgüte.

 

1. Stifterwille

Für uns stehen Sie als Stifterin bzw. Stifter an oberster Stelle. Wir verstehen uns als „Ermöglicher“; wir ermöglichen mit unserem Know-how und unseren speziellen Dienstleistungen in der Stiftungsverwaltung die Realisierung Ihres Wunsches, sich stifterisch zu engagieren. Insofern sind wir zu 100 Prozent Dienstleister, unser Anspruch: Wir tragen dafür Sorge, Ihre Wünsche, Ihren „Stifterwillen“ durchzusetzen, und für Sie und Ihre Stiftung die besten Ergebnisse zu erzielen.

Tue Gutes und rede darüber:

Soweit möglich, werden wir im Kontext Ihrer Stiftung stets im Hintergrund bleiben und Ihre Stiftung in den Vordergrund stellen – und, sofern Sie möchten, auch Sie. So wird es nie die Deutsche Stiftungsagentur sein, die alljährlich mehrere Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen auskehrt, sondern die von der Deutschen Stiftungsagentur verwalteten Stiftungen.

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold:

Ihnen ist das sinnvolle Wirken Ihrer Stiftung ebenso wichtig wie Ihre Anonymität? Die Stiftungsagentur kann sämtliche Aufgaben Ihrer Stiftung übernehmen und dient somit auch als „Pufferzone“ zwischen Wohltäter und Destinatär.

Wie Sie sehen: Wir wollen ermöglichen! Und wir wissen, dass die Wünsche von Stiftern individuell sind. Darum ist unser Standard, Lösungen zu finden, ohne auf Standardlösungen zurückzugreifen.

 

2. Kompetenz

Die Effizienz einer Stiftung hängt maßgeblich von ihrer sachgerechten und kompetenten Verwaltung ab. Unabdingbar ist das zivil- und steuerrechtliche Know-how. Wir verpflichten uns, den Grundsatz der Kompetenz durch kontinuierliche Fortbildung der Mitarbeiter, interne Managementkonferenzen und die Entwicklung neuer Standards für die effiziente Stiftungsverwaltung zu befolgen.

Abgesehen von dem persönlichen Gespräch mit dem Stiftungsverwalter sollten für Sie – sofern Sie einen Stiftungsverwalter suchen – u.a. folgende Kriterien maßgeblich sein:

das Vorhandensein der notwendigen Berufsträger (Steuerberater, Rechtsanwälte) in der Verwaltung

  • die Anzahl der verwalteten Stiftungen und die damit einhergehenden Routinen
  • die Kosten für die Verwaltung in Abhängigkeit von den erbrachten Leistungen
  • Referenzen (von Kunden, durch Veröffentlichungen bzw. Fachbeiträge in Zeitungen/Zeitschriften, Referenten- oder Dozententätigkeiten, Nennungen in Zeitungs- oder Zeitschriftenartikeln)

 

Der Kompetenzgrad eines professionellen Stiftungsverwalters zeigt sich u.a. daran, ob er die hier aufgeführten Leistungen im Rahmen der Verwaltung anbietet:

 

  • Ausführung der Beschlüsse der zuständigen Stiftungsorgane/-gremien (i.d.R. wird es der Vorstand sein) bzw. der Anweisung des Stifters hinsichtlich Zweckrealisierung, Mittelverwendung, Rücklagenbildung, Geldanlage etc. nach vorhergehender Prüfung, ob Satzungskonformität vorliegt
  • laufende Buchführung durch Fachpersonal
  • Erstellung eines Haushalts-/Wirtschaftsplans
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs gemäß Satzung bzw. aufgrund der Beschlüsse des zuständigen Organs/Gremiums bzw. Weisung des Stifters
  • Wiederanlage des Stiftungsvermögens bei Fälligkeiten nach Beschluss des zuständigen Organs/ Gremiums bzw. Weisung des Stifters
  • Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz, inkl. Gewinn- und Verlustrechnung und Tätigkeitsbericht) durch entsprechende Berufsträger (z.B. Steuerberater)
  • Korrespondenz mit Finanz- und Stiftungsbehörden, den Begünstigten, kontoführenden Geldinstituten
  • Abwicklung notwendiger Behördengänge
  • Zustellung des Jahresabschlusses an den Stifter bzw. die zuständigen Organe/Gremien der Stiftung
  • regelmäßige Erstellung der Steuererklärung durch entsprechende Berufsträger (z.B. Steuerberater)
  • Einfordern von Zuwendungsbestätigungen der begünstigten Organisation(en)
  • Protokollierung und Bearbeitung von Gesprächen mit den Stiftern bzw. Organ-/Gremienmitgliedern, Behörden, Projektpartnern, Begünstigten, Banken etc.
  • Weiterleitung von Projektdokumentationen an den Stifter bzw. die zuständigen Organe/Gremien der Stiftung
  • Weiterleitung aller stiftungsrelevanten Schreiben seitens der kontoführenden Bank und der begünstigten Organisationen an den Stifter bzw. die zuständigen Organe/Gremien der Stiftung
  • laufende Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
  • Adress- und Spendenmanagement, Recherche von Spenderadressen, Erstellung von Zweitschriften für Zuwendungsbestätigungen
  • Bearbeitung von steuerrechtlichen Fragen des Stifters oder der Organ-/Gremienmitglieder durch entsprechende Berufsträger
  • Bearbeitung von stiftungsrechtlichen Fragen des Stifters oder der Organ-/Gremienmitglieder durch entsprechende Berufsträger
  • Vorbereitung und Einberufung von Organ-/Gremiensitzungen, Erstellung von Tagesordnungen, Protokolldienst, Nachbereitung
  • Fundraising-Beratung
  • Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben
  • Projektsuche, -beratung und -abwicklung bei operativ tätigen Stiftungen
  • Entwicklung eines Antragswesens, Antragsbearbeitung
  • Entwicklung von Fördergrundsätzen
  • Projektmanagement
  • Vor- und Nachbereitung von Einzelfallhilfen und Auslandsförderung durch umfangreiche Dokumentationen
  • Verwaltung von Immobilienvermögen
  • Organisation der Grabpflege im Rahmen des § 58 Nr. 6 AO
  • Nachlassberatung durch entsprechende Berufsträger
  • Testamentsgestaltungen durch entsprechende Berufsträger
  • Übernahme oder Vermittlung von Testamentsvollstreckungen

 

Dieser Leistungskatalog, soll er verantwortungsbewusst und effizient angeboten werden können, setzt einen entsprechenden Personalstamm voraus sowie den Einsatz spezieller Softwarelösungen; zudem ist für die ordnungsgemäße Verwaltung die Erreichbarkeit der handelnden Personen zu den üblichen Geschäftszeiten unabdingbar.

 

3. Unabhängigkeit

Wir verfolgen keine eigenen Interessen hinsichtlich des Stiftungszweckes und der Geldanlage. Im Mittelpunkt stehen bei uns die Wünsche und Ziele der Stifter und Stiftungen. Insofern können wir uns ohne Vorbehalt in den Dienst Ihrer Stiftung stellen und Ihren Willen als Stifter erfüllen. Dies ist oberste Richtschnur unseres Handelns – ohne Wenn und Aber.

Unsere Unabhängigkeit garantiert Ihnen die Unabhängigkeit Ihrer Stiftung!

 

4. Vier Augen sehen mehr als zwei

Wir halten das Vier-Augen-Prinzip in allen Belangen der Stiftung für unabdingbar. Das bedeutet primär, dass die Stiftungsverwaltung (Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung, Zweckrealisierung) strikt von der Vermögensverwaltung bzw. Geldanlage zu trennen ist. Aus diesem Grund bietet die Deutsche Stiftungsagentur in ihrer Funktion als Stiftungsverwalter keine eigene Vermögensverwaltung, Geldanlage etc. an – als beinahe einziger Stiftungsverwalter in Deutschland!

Für Sie hat diese Trennung den Vorteil, Ihre Hausbank einbinden zu können – was wiederum innerhalb der Stiftung zu einer effektiven Binnenkontrolle führt: Die Stiftungsverwaltung kontrolliert effektiv (weil unabhängig) die Vermögensverwaltung bzw. Geldanlage und umgekehrt. Darüber hinaus fördert dieses Vorgehen die Transparenz in der Verwaltung, und zuletzt geht es einher mit einer erhöhten Diversifizierung in der Geldanlage. Auch wenn eine solche Trennung mit einem sehr viel höheren Verwaltungsaufwand einhergeht: die Vorteile überwiegen – zumal wir den Stiftungen diesen Aufwand nicht gesondert in Rechnung stellen.

 

5. Effizienz

Die Effizienz innerhalb der Stiftungsverwaltung bedeutet für uns nicht, die Leistungen im Rahmen der Verwaltung zu reduzieren, bedeutet auch nicht, Standards einzuführen, denen sich alle Stiftungen unterzuordnen haben, so dass sie nicht mehr zu unterscheiden sind. Effizienz bedeutet für uns, auf der einen Seite der Individualität der einzelnen Stiftung und den speziellen Wünschen des Stifters Rechnung tragen zu können, auf der anderen Seite die dafür mitunter detailreichen Abläufe dergestalt zu optimieren – u.a. durch den Einsatz spezieller Softwarelösungen –, dass die Verwaltung sparsam und wirtschaftlich durchgeführt werden kann.

Die Effizienz unserer Verwaltung bedeutet für Ihre Stiftung, mit einer vergleichsweise geringen Verwaltungspauschale rechnen zu können; das wiederum bedeutet, dass sie mehr Mittel für den steuerbegünstigten Zweck zur Verfügung hat.

 

6. Transparenzgebot

Transparenz ist bei uns selbstverständlich, das betrifft sowohl unsere Verträge als auch unsere Gebührenstruktur; apropos: die Deutsche Stiftungsagentur bezieht von keiner Bank, keiner Sparkasse und keinem Finanzdienstleister etc. Provisionen – weder „Kick-backs“ hinsichtlich der Ausgabeaufschläge noch Bestandsprovisionen oder ähnliches. MiFID ist für die Deutsche Stiftungsagentur kein Thema. Wo und zu welchen Konditionen das Geld der von der Deutschen Stiftungsagentur betreuten Stiftungen angelegt wird, bestimmt der Stifter in Absprache mit dem Kundenberater seiner Hausbank. Die Deutsche Stiftungsagentur „lebt“ von ihren offen kommunizierten und vertraglich fixierten Vergütungen. Sie verdient ansonsten kein Geld mit dem Vermögen der von ihr verwalteten Stiftungen.

Um das Transparenzgebot nachhalten zu können, sollte man sich als Stifter bzw. Stiftung mögliche Interessenkonflikte vor Augen führen, die es im Bereich der Stiftungsverwaltung durchaus geben kann, wenn der Verwalter z.B. eine steuerbegünstigte Organisation, Kommune oder dergleichen ist, die eigene Zwecke verfolgt, eine eigene Vermögensverwaltung oder -beratung aufgebaut hat,

 

  • das von ihm verwaltete Stiftungsvermögen poolt, um den Verwaltungsaufwand zu verringern,
  • eine oder mehrere „Hausbanken“ hat, mit denen er bevorzugt zusammenarbeitet,
  • Rückvergütungen bzw. Bestandsprovisionen erhält und aus der Anlage der Stiftungsgelder daher zumindest mittelbar Einnahmen erzielt,
  • Immobilien über eine Tochtergesellschaft vermittelt,
  • Versicherungen vermittelt etc.

 

Diese Kriterien sind keinesfalls Ausschlusskriterien; sie können geradezu ein besonderer Ausdruck des diversifizierten Angebots im Kundeninteresse sein („one face to the customer“), da viele Kunden derartige Zusatzangebote aus einer Hand häufig bevorzugen. Ein gutes Beispiel ist hierfür die mit der Deutschen Stiftungsagentur verbundene Deutsche Nachlass. Wünschenswert ist jedoch eine völlige Transparenz und Offenlegung der damit verbundenen (wirtschaftlichen) Interessen und möglichen Konflikte.

 

7. Vertragsgüte

Die Sachkunde und Erfahrung eines Stiftungsverwalters spiegeln sich auch in dem von ihm verwendeten Vertragswerk und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wider. Nicht selten gilt hier der Grundsatz: Je detaillierter das Vertragswerk – insbesondere im Bereich der Treuhandstiftungen –, desto besser wird es sein, da sich erfahrungsgemäß in dem Detailreichtum die Erfahrung des Dienstleisters niederschlägt. Die von der Deutschen Stiftungsagentur verwendeten und über Jahre hin entwickelten Verträge und Satzungen im Treuhandbereich setzen Maßstäbe und bieten dem Stifter maximale Flexibilität: So kann er beispielsweise jederzeit unter Wahrung der Steuerbegünstigung alle Details seiner Stiftung durch einseitige Erklärung ändern.

Unsere Verträge sehen für Sie als Stifter bzw. Stiftung eine dreimonatige Kündigungsfrist vor. Und: Sie können kündigen ohne Angabe von Gründen. Vergleichen Sie: Wer bietet Ihnen diese Konditionen?

 

Fazit:

Wir möchten durch unsere Leistung überzeugen. Gelingt uns dies, fühlen Sie sich bei uns wohl und bleiben gern bei uns; gelingt uns dies nicht, sollten Sie jederzeit die Möglichkeit haben, zu einem anderen Stiftungsverwalter zu wechseln. Vertrauen braucht Kontinuität in der Beziehung und immer wiederkehrende Bestätigungen, dass es zurecht gegeben wurde.

 

 

Hier unsere wichtigsten Innovationen:

  • Mit dem Buch "Erb-Strategie Stiftung" haben wir den Ratgeber-Büchermarkt im Stiftungsbereich modernisiert. Das Buch war im Bereich der Stiftungsberatung längere Zeit der Stiftungsratgeber Nr. 1 bei Amazon; damit verbunden war die neuartige Positionierung der Stiftung als Problemlösungsstrategie im Bereich der Nachlassregelung.
  • Als externer Dienstleister haben wir Ende der 90er/Anfang der 00er Jahre gezielt das Stifterpotenzial bei Banken und Sparkassen thematisiert und geholfen, es mit Publikationen, Referententätigkeiten, Schulungen und der Bereitstellung unserer Berater- und Dienstleistungen zu erschließen.
  • Von Anfang an bieten wir Stiftungen – auch kleineren –, die eine Verwaltung für ihre Stiftung suchen, ein Höchstmaß an Individualität; insbesondere schlägt sich dies in dem Angebot nieder, dass jede Stiftung eine eigene Bankverbindung haben und individuelle Anlageentscheidungen hinsichtlich ihres Vermögens treffen kann. Damit haben wir in der Branche der Stiftungsverwalter ein Alleinstellungsmerkmal.
  • Mit unserem hauseigenen Seminarangebot und den gezielten Veröffentlichungen zu diesem Thema haben wir zur Renaissance der Rechtsform der treuhänderischen Stiftung maßgeblich beigetragen.
  • Mit den von uns konzeptionierten und durchgeführten „Finanztagungen für Stiftungen” haben wir ein völlig neues Seminarformat etabliert, das das Thema "Vermögen von Stiftungen" umfassend behandelt hat und von anderen Seminaranbietern aufgegriffen wurde.
  • Mit dem "StifterMagazin" haben wir als erste das Stiftungsthema in Form eines Magazins präsentiert, was von der Branche aufgegriffen wurde (vgl. „"Die Stiftung", "„Werte stiften", "„StiftungsWelt"”etc.).
  • Mit dem "Rechtshandbuch für Stiftungen" - heute "StiftungsManager" - haben wir das erste Loseblattwerk zum Thema „Stiftung” herausgegeben; mittlerweile ist das Buch als Standardwerk etabliert.
  • Mit unserer neu entwickelten Verwaltungssoftware setzen wir hinsichtlich der individuellen Verwaltung von gemeinnützigen Stiftungen Maßstäbe.
  • Mit der Gründung der "Deutschen Nachlass" haben wir auf unsere langjährigen Akquisitionserfahrungen und die entsprechend geäußerten Kundenwünsche reagiert – einmalig in der Branche.

Die weitreichenden und einzigartigen Grundsätze unserer Arbeit und unseres Handelns, die diese Innovationen und den Erfolg der Deutschen Stiftungsagentur möglich gemacht haben, finden Sie hier zum Download:

 

Anhang

Unsere Grunsätze der Stiftungsarbeit

Unsere Grunsätze der Stiftungsarbeit

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  • 1999

    gegründet

  • 639

    Stiftungen

  • 340

    Stiftungsfonds

* die angegebenen Werte stammen aus dem Jahr 2021
--

Unsere Arbeit – gut für die Allgemeinheit! *

868

unterschiedliche Begünstigte und Organisationen

630

Investmentfonds (mit ISIN), in die unsere Stiftungen investiert haben

5,159,213.38

ausgekehrte Mittel

1,729,994.93

eingenommene Spenden

* die angegebenen Werte stammen aus dem Jahr 2021

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Jahresabschluss

Die DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH

hat erneut einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.



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