Glossar
Was ist ein Treuhänder?
Im Bereich der Treuhandstiftung, auch unselbständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt, ist der Treuhänder der verwaltende Rechtsträger der Stiftung, d.h. der Treuhänder tritt für die Stiftung im Rechts- und Geschäftsverkehr auf.
Der Treuhänder ist hinsichtlich seiner Verwaltungsleistungen an den mit dem Stifter (=Treugeber) geschlossenen Vertrag gebunden. Treuhandfunktionen können sowohl natürliche als auch juristische Personen wahrnehmen, wobei juristische Personen zu empfehlen sind.
Die Deutsche Stiftungsagentur ist für die detaillierte Ausgestaltung ihres Treuhandvertrages zugunsten ihrer Treugeber bekannt.
Die Zahl der Anbieter, die Treuhandstiftungen und rechtsfähige Stiftungen verwalten, wächst ständig. Da die Verwaltung von Stiftungen eine Dienstleistung darstellt, für die der Anbieter sowohl qualifiziertes Fachpersonal als auch eine entsprechende Infrastruktur vorhalten muss, sollte man davon ausgehen, dass die Verwaltung einer Stiftung sehr wohl kostenfrei, auf keinen Fall jedoch „umsonst“ erfolgen kann.
Anders gesagt: wenn die Verwaltung kostenfrei erfolgt, kommen Sie mit Ihrer Stiftung anderweitigen Interessen des Verwalters nach – die natürlich durchaus Ihre eigenen sein können.
Prinzipiell lassen sich drei Arten von Treuhändern / Stiftungsverwaltern unterscheiden:
Gemeinnützige Organisationen und Kommunen
Gemeinnützige Organisationen wie z.B. Greenpeace, Brot für die Welt, SOS Kinderdorf, UNICEF etc., aber auch diverse Kommunen bieten i.d.R. die Gründung und Verwaltung von gemeinnützigen Stiftungen kostenlos an, da sie von den Erträgen der durch sie verwalteten Stiftungen profitieren.
Diese Leistungen werden allerdings nur dann angeboten, wenn die geplante Stiftung exklusiv die beratende und verwaltende Organisation bzw. Kommune fördert. Binnenkontrollen nach dem Ausscheiden des Stifters sind häufig nicht vorgesehen.
Generell kann man feststellen, dass die Angebote gemeinnütziger Organisationen und kommunaler Anbieter hoch standardisiert sind und wenig Platz für individuelle Wünsche lassen – z.B. was die individuelle Geldanlage für die einzelne Stiftung, auch die Zweckverwirklichung und Leistungen gemäß § 58 Nr. 6 AO betrifft.
Als Vorteil lässt sich ins Feld führen, dass diese Angebote mitunter kostenlos bzw. für ein recht geringes Entgelt angeboten werden.
Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister
Banken, Sparkassen und Finanzdienstleistern kommt ohne Zweifel eine bedeutende Rolle im deutschen Stiftungswesen zu.
Da sie über den Finanzstatus und Familienstand ihrer Kunden informiert sind, können sie diese ggf. auf die Gründung einer eigenen Stiftung gezielt ansprechen – was durchaus zu begrüßen ist. Ziel der Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister ist es, das Vermögen des Kunden an das eigene Haus zu binden.
Gründung und Verwaltung sind in der Regel mit Kosten verbunden. Häufig werden hinsichtlich der Verwaltung „All-in-fees“ angeboten, die zwischen 1,0 % und 1,5 % des Stiftungskapitals liegen. Binnenkontrollen nach dem Ausscheiden des Stifters sind in der Regel nicht vorgesehen.
Dank der MIFiD-Regelung („Markets in Financial Instruments Directive“, deutsch: „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“) kann sich der Stifter informieren, welche zusätzlichen Einnahmen die Bank, die Sparkasse bzw. der Finanzdienstleister über Bestandsprovisionen etc. erzielt.
Anders als bei gemeinnützigen Organisationen oder Kommunen ist der Stifter bei diesen Stiftungsverwaltern in der Regel frei in der Entscheidung hinsichtlich der Zweckrealisierung.
Freie Anbieter
Zu den so genannten freien Anbietern zählt neben anderen die Deutsche Stiftungsagentur.
Sie verfolgen im Allgemeinen keine eigenen Interessen hinsichtlich der Vermögensverwaltung/Geldanlage und des Stiftungszwecks, so auch die Deutsche Stiftungsagentur. Dafür ist die Beratung, Gründung und Verwaltung mit Kosten verbunden.
Die Deutsche Stiftungsagentur ist bekannt für die hocheffiziente Verwaltung von individuell ausgestalteten Stiftungen und für die Güte ihres Vertragswerks, die Maßstäbe im Stiftungswesen setzt. Sie zählt zu den wenigen Anbietern in Deutschland, die ihre Leistungen nicht über die Vermögensverwaltung/Geldanlage quersubventionieren; sie erhält die Honorare, die sie in ihren Verträgen benennt.
Mit dem Geld der von ihr verwalteten Stiftungen erzielt sie keine weiteren Einnahmen. Die Stiftungskonstruktionen der Deutschen Stiftungsagentur sehen standardmäßig eine nachhaltige Binnenkontrolle – auch nach dem Ausscheiden des Stifters – vor.
Fazit:
Die Deutsche Stiftungsagentur bietet ein Höchstmaß an Professionalität.
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