Rückruf erwünscht? Email-Kontakt Anmerkungen oder Kommentar
Glossar

Was ist ein Treuhänder?

82.7 k

Im Bereich der Treuhandstiftung, auch unselbständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt, ist der Treuhänder der verwaltende Rechtsträger der Stiftung, d.h. der Treuhänder tritt für die Stiftung im Rechts- und Geschäftsverkehr auf.

Der Treuhänder ist hinsichtlich seiner Verwaltungsleistungen an den mit dem Stifter (=Treugeber) geschlossenen Vertrag gebunden. Treuhandfunktionen können sowohl natürliche als auch juristische Personen wahrnehmen, wobei juristische Personen zu empfehlen sind.

Die Deutsche Stiftungsagentur ist für die detaillierte Ausgestaltung ihres Treuhandvertrages zugunsten ihrer Treugeber bekannt.

Die Zahl der Anbieter, die Treuhandstiftungen und rechtsfähige Stiftungen verwalten, wächst ständig. Da die Verwaltung von Stiftungen eine Dienstleistung darstellt, für die der Anbieter sowohl qualifiziertes Fachpersonal als auch eine entsprechende Infrastruktur vorhalten muss, sollte man davon ausgehen, dass die Verwaltung einer Stiftung sehr wohl kostenfrei, auf keinen Fall jedoch „umsonst“ erfolgen kann.

Anders gesagt: wenn die Verwaltung kostenfrei erfolgt, kommen Sie mit Ihrer Stiftung anderweitigen Interessen des Verwalters nach – die natürlich durchaus Ihre eigenen sein können.


Prinzipiell lassen sich drei Arten von Treuhändern / Stiftungsverwaltern unterscheiden:

 

Gemeinnützige Organisationen und Kommunen

Gemeinnützige Organisationen wie z.B. Greenpeace, Brot für die Welt, SOS Kinderdorf, UNICEF etc., aber auch diverse Kommunen bieten i.d.R. die Gründung und Verwaltung von gemeinnützigen Stiftungen kostenlos an, da sie von den Erträgen der durch sie verwalteten Stiftungen profitieren.

Diese Leistungen werden allerdings nur dann angeboten, wenn die geplante Stiftung exklusiv die beratende und verwaltende Organisation bzw. Kommune fördert. Binnenkontrollen nach dem Ausscheiden des Stifters sind häufig nicht vorgesehen.

Generell kann man feststellen, dass die Angebote gemeinnütziger Organisationen und kommunaler Anbieter hoch standardisiert sind und wenig Platz für individuelle Wünsche lassen – z.B. was die individuelle Geldanlage für die einzelne Stiftung, auch die Zweckverwirklichung und Leistungen gemäß § 58 Nr. 6 AO betrifft.

Als Vorteil lässt sich ins Feld führen, dass diese Angebote mitunter kostenlos bzw. für ein recht geringes Entgelt angeboten werden.

 

Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister

Banken, Sparkassen und Finanzdienstleistern kommt ohne Zweifel eine bedeutende Rolle im deutschen Stiftungswesen zu.

Da sie über den Finanzstatus und Familienstand ihrer Kunden informiert sind, können sie diese ggf. auf die Gründung einer eigenen Stiftung gezielt ansprechen – was durchaus zu begrüßen ist. Ziel der Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister ist es, das Vermögen des Kunden an das eigene Haus zu binden.

Gründung und Verwaltung sind in der Regel mit Kosten verbunden. Häufig werden hinsichtlich der Verwaltung „All-in-fees“ angeboten, die zwischen 1,0 % und 1,5 % des Stiftungskapitals liegen. Binnenkontrollen nach dem Ausscheiden des Stifters sind in der Regel nicht vorgesehen.

Dank der MIFiD-Regelung („Markets in Financial Instruments Directive“, deutsch: „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“) kann sich der Stifter informieren, welche zusätzlichen Einnahmen die Bank, die Sparkasse bzw. der Finanzdienstleister über Bestandsprovisionen etc. erzielt.

Anders als bei gemeinnützigen Organisationen oder Kommunen ist der Stifter bei diesen Stiftungsverwaltern in der Regel frei in der Entscheidung hinsichtlich der Zweckrealisierung.

 

Freie Anbieter

Zu den so genannten freien Anbietern zählt neben anderen die Deutsche Stiftungsagentur.

Sie verfolgen im Allgemeinen keine eigenen Interessen hinsichtlich der Vermögensverwaltung/Geldanlage und des Stiftungszwecks, so auch die Deutsche Stiftungsagentur. Dafür ist die Beratung, Gründung und Verwaltung mit Kosten verbunden.

Die Deutsche Stiftungsagentur ist bekannt für die hocheffiziente Verwaltung von individuell ausgestalteten Stiftungen und für die Güte ihres Vertragswerks, die Maßstäbe im Stiftungswesen setzt. Sie zählt zu den wenigen Anbietern in Deutschland, die ihre Leistungen nicht über die Vermögensverwaltung/Geldanlage quersubventionieren; sie erhält die Honorare, die sie in ihren Verträgen benennt.

Mit dem Geld der von ihr verwalteten Stiftungen erzielt sie keine weiteren Einnahmen. Die Stiftungskonstruktionen der Deutschen Stiftungsagentur sehen standardmäßig eine nachhaltige Binnenkontrolle – auch nach dem Ausscheiden des Stifters – vor.

 

Fazit:

Die Deutsche Stiftungsagentur bietet ein Höchstmaß an Professionalität.

Weitere Artikel

Familienstiftung „Mit der Familienstiftung wird in der Regel das Ziel verfolgt, die Mitglieder einer Familie dauerhaft materiell zu fördern. Die Familienstiftung kann auch…

weiterlesen 11.7 k

„Gemeinschaftsstiftungen führen das Engagement einer Vielzahl von Stiftern, Zustiftern und Spendern und Gründern von Treuhandstiftungen zusammen, um bestimmte gemeinnützige…

weiterlesen 6.75 k

1. Die meisten Stifter entscheiden sich für eine treuhänderische (nicht-rechtsfähige) Förderstiftung, wobei eine Förderstiftung auch in der Rechtsform einer rechtsfähigen…

weiterlesen 4.22 k

„Stiftungen bzw. Privatstiftungen eignen sich hervorragend, um den eigenen Nachlass zu regeln. Insbesondere dann, wenn keine bzw. keine geeigneten Erben vorhanden sind, ist…

weiterlesen 21.0 k

Personen, die die Arbeit steuerbegünstigter Stiftungen fördern möchten, können dies auf zwei Arten tun: Zum einen können sie eine Spende leisten. Diese untersteht dem Gebot…

weiterlesen 11.1 k

Definiert wird die Stiftung allgemein als selbständige Vermögensmasse, die grundsätzlich erhalten werden muss und entsprechend dem Stifterwillen einem bestimmten Zweck auf…

weiterlesen 11.5 k

„Nach Schätzungen verfolgen rund 94 % aller rechtsfähigen Stiftungen im Inland steuerbegünstigte Zwecke, während 4 % eigennützigen Zwecken des Stifters oder seiner Angehörigen…

weiterlesen 5.78 k

„Mit Fundraising wird in der wissenschaftlichen Diskussion ein Themenfeld mit starkem Marketingbezug diskutiert. Aus dem Spektrum verschiedenster Definitionsansätze zum Fundraising…

weiterlesen 6.92 k

„[….] Das Stiftungsvermögen, Gründungskapital oder Grundstockkapital kann aus allen denkbaren Vermögenswerten bestehen. Die Regel ist die Ausstattung der Stiftung mit Barvermögen,…

weiterlesen 15.7 k

„Die Familienstiftung ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Anwendungsform der rechtsfähigen Stiftung. Sie dient ihrem Stiftungszweck nach ausschließlich oder überwiegend…

weiterlesen 14.6 k

„Zur genaueren rechtlichen Charakterisierung wird diese Stiftungsform vielfach auch als unselbstständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung bezeichnet. Unabhängig…

weiterlesen 15.1 k

Die Gründung einer Stiftung ist nicht so schwer, wie gemeinhin vermutet. Im wesentlichen sind folgende Schritte notwendig: Rechtsformdiskussion (Vor- und Nachteile von…

weiterlesen 5.55 k

Die Vorteile einer Stiftungsgründung für die Stifterin bzw. den Stifter sind vielfältiger Art. Zunächst sind natürlich die steuerlichen Vorteile zu erwähnen. Hier bietet der…

weiterlesen 27.8 k

„Stiftungen können sowohl privatnützige als auch gemeinnützige Zwecke verfolgen. Privatnützige Stiftungen Privatnützige Stiftungen dienen überwiegend dem Interesse…

weiterlesen 27.4 k

Ohne Stifter keine Stiftung! Dies verdeutlicht, dass der Stifter zentraler Funktionsträger bei der Stiftungsgründung ist, und es bedeutet, dass der Stifter bestimmt, dass…

weiterlesen 9.50 k

„Stiftungen treten in vielfältigen Erscheinungsformen auf. Der Begriff „Stiftung“ beschreibt nicht nur eine einzige klar abgrenzbare Rechtsform. So verbirgt sich zum Beispiel…

weiterlesen 10.6 k

„Um eine Stiftung zu gründen, stehen dem Stifter zwei „Rechtsformen“ zur Verfügung: Die rechtsfähige Stiftung sowie die treuhänderische Stiftung. Beide Rechtsformen stellen…

weiterlesen 20.3 k

„Vermögenserwerbe, die der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegen, unterteilen sich in zwei Klassen: Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden. Beim Regelfall…

weiterlesen 8.67 k

„Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts entsteht durch das Stiftungsgeschäft und die staatliche Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde…

weiterlesen 8.08 k

„In Österreich gibt es die Privatstiftung gemäß Privatstiftungsgesetz (PSG, 1993) oder Sparkassengesetz und die (meist alten) Stiftungen nach den Fonds- und Stiftungsgesetzen…

weiterlesen 9.58 k

Unter Kundenstiftung wird in der Regel die Stiftung des Kunden einer Bank oder einer Sparkasse verstanden, sofern die Bank oder die Sparkasse ein entsprechendes Stifterprogramm…

weiterlesen 6.46 k

Stiftungsmanager, auch Stiftungsverwalter genannt, sind Personen, die entweder ehrenamtlich oder professionell Stiftungen verwalten. Dabei haben sie die für Stiftungen gültigen…

weiterlesen 7.53 k

Im Bereich der Treuhandstiftung, auch unselbständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt, ist der Treuhänder der verwaltende Rechtsträger der Stiftung,…

weiterlesen 82.7 k

Unter Stiftungskapital wird in der Regel das Grundstockkapital plus Zustiftungen und Rücklagen verstanden. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist eine rechtsfähige Stiftung u.a.…

weiterlesen 12.2 k

„Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig…

weiterlesen 9.42 k

Stifter werden

Testen Sie in unserer App Ihr Stifterpotential !

Name
Email
Telefon

Wir betreuen mehr
als 630 Stiftungen bei der Deutschen Stiftungsagentur *

  • 1999

    gegründet

  • 639

    Stiftungen

  • 340

    Stiftungsfonds

* die angegebenen Werte stammen aus dem Jahr 2021
--

Unsere Arbeit – gut für die Allgemeinheit! *

868

unterschiedliche Begünstigte und Organisationen

630

Investmentfonds (mit ISIN), in die unsere Stiftungen investiert haben

5,159,213.38

ausgekehrte Mittel

1,729,994.93

eingenommene Spenden

* die angegebenen Werte stammen aus dem Jahr 2021

Kundenmeinungen

Sie müssen noch überzeugt werden?

Lesen Sie hier was unsere Kunden zur Arbeit der Stiftungsagentur sagen.

Jahresabschluss

Die DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH

hat erneut einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.



mehr erfahren

Betreute Stiftungen

Eine Auswahl der von uns betreuten Stiftungen

möchten wir Ihnen gerne hier vorstellen:



Stiftungen ansehen
Logo Jubiläum - 20 Jahre Deutsche Stiftungsagentur
Sie benutzen eine veraltete Version des Internet Explorers.

Einige Funktionen und Elemente dieser Webseite könnten gegebenenfalls nicht richtig funktionieren bzw. dargestellt werden.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit raten wir Ihnen auf eine aktuelle Version des Internet Explorers upzugraden.