Glossar
Was ist eine Rechtsfähige Stiftung?
Definiert wird die Stiftung allgemein als selbständige Vermögensmasse, die grundsätzlich erhalten werden muss und entsprechend dem Stifterwillen einem bestimmten Zweck auf Dauer gewidmet ist.
Anders als andere juristische Personen haben Stiftungen keine Eigentümer, keine Gesellschafter, Aktionäre, Mitglieder o.ä. Stiftungen gehören sich daher selbst; es ist − neben dem Gebot des Vermögenserhalts − dieser Umstand, der die Langlebigkeit von Stiftungen gewährleistet.
Die ältesten Stiftungen in Deutschland sind über 1.000 Jahre alt!
Ohne Stifter keine Stiftung!
Dies verdeutlicht, dass der Stifter zentraler Funktionsträger bei der Stiftungsgründung ist, und es bedeutet, dass der Stifter bestimmt, dass eine Stiftung gegründet wird und wie diese ausgestaltet wird.
„Stifterwille“ ist der terminus technicus für diese im wahrsten Sinne weitreichende Entscheidungskompetenz des Stifters.
Auf diesen Stifterwillen − niedergelegt mit dem Stiftungsgeschäft und der Stiftungssatzung − sind alle verpflichtet, die in den Organen der Stiftung tätig sind, die die Geschäfte führen und − bei der Stiftungsform der rechtsfähigen Stiftungen − die die Stiftung beaufsichtigen.
Der Stifterwille ist oberste Richtschnur für alle Akteure der Stiftung.
Stifter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein, wie beispielsweise Vereine oder Aktiengesellschaften. Stiftungen können von einem Stifter errichtet werden oder auch von mehreren Stiftern.
Der Stifterwille bezieht sich auf die folgenden Zentralbegriffe des Stiftungsrechts:
- Stiftungszweck,
- Stiftungsvermögen,
- Stiftungsorganisation,
- Stiftungsname,
- Stiftungssitz (bei rechtsfähigen Stiftungen).
Diese Zentralbegriffe füllt der Stifter individuell mit Inhalt. Hier lässt er seine Lebenserfahrung, seine Wertvorstellungen und Ideen einfließen.
Da es sich um fünf Punkte handelt, zu denen der Stifter individuelle Angaben machen muss, spricht man auch von der „Stiftungsgründung mit einer Hand“. Konkreten Ausdruck findet der Stifterwille in dem Stiftungsgeschäft und in der Stiftungssatzung.
Alle Stiftungen orientieren sich an den gesetzlichen Regelungen zur rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts, die damit zum Leitbild aller Stiftungen wird. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für rechtsfähige Stiftungen finden sich in den §§ 80 ff. BGB sowie in den einzelnen Landesstiftungsgesetzen, da jedes Bundesland ein eigenes Stiftungsgesetz hat.
Zit nach: Jörg Martin, Rechtliche Grundlagen von Stiftungen. In: Wigand, Andersson, Martin, Generationen- und Stiftungsmanagement für Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Köln 2012
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