Email-Kontakt Anmerkungen oder Kommentar
Glossar

Welche Stiftungsformen und Stiftungsarten gibt es?

24.6 k

„Um eine Stiftung zu gründen, stehen dem Stifter zwei „Rechtsformen“ zur Verfügung:

Die rechtsfähige Stiftung sowie die treuhänderische Stiftung.

Beide Rechtsformen stellen vollgültige Optionen für die dauerhafte, einem bestimmten Zweck gewidmete Vermögensbindung dar.

Die rechtsfähige Stiftung bedarf der staatlichen Anerkennung seitens der Anerkennungsbehörde und untersteht der staatlichen Stiftungsaufsicht sowie der Kontrolle seitens der Finanzbehörden. Die Entstehungsvoraussetzungen sind im BGB und den Landesstiftungsgesetzen geregelt. Die rechtsfähige Stiftung ist ein rechtlich selbstständiges Gebilde, sodass sie einen Stiftungsvorstand haben muss, der sie in allen Angelegenheiten vertritt. Für rechtsfähige Stiftungen gilt erfahrungsgemäß bundeseinheitlich ein unteres Dotationslimit von 50.000 Euro.

Eine Treuhandstiftung wird i.d.R. durch einen Stiftungsvertrag zwischen dem Stifter (Treugeber) und dem Treuhänder errichtet. Der Stifter überträgt vertragsgemäß das Grundstockkapital auf den Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen und nach den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet. Die Satzung kann als Bestandteil des Stiftungsvertrags jederzeit geändert werden - sofern der Stiftungsvertrag dies vorsieht! Diese Möglichkeit verleiht der Treuhandstiftung eine im Vergleich zur rechtsfähigen Stiftung hohe Flexibilität.

Die Treuhandstiftung ist rechtlich unselbstständig, sodass sie sich eines Treuhänders bedient, um im Rechts- und Geschäftsverkehr aufzutreten. Aus diesem Grund kann die Treuhandstiftung einen Vorstand haben, sie muss es aber nicht. Die Treuhandstiftung unterliegt weder der staatlichen Anerkennung noch der staatlichen Aufsicht, sondern nur der Kontrolle seitens des Finanzamts. Gegebenenfalls sieht die Satzung darüber hinaus eine Binnenkontrolle vor. Mindestdotationen sind für Treuhandstiftungen nicht vorgegeben. Als Treuhänder kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen in Frage. Um dem Ewigkeitsgedanken Rechnung zutragen, empfiehlt sich i.d.R. eine „unsterbliche“ juristische Person für die Treuhandfunktion.“

Alternativ zum Stiftungsvertrag als Treuhand- und Geschäftsbesorgungsvertrag kann die treuhänderische Stiftung auch über eine Schenkung an den Treuhänder/Rechtsträger unter Auflage gegründet werden.

Quelle: Wigand, Andersson, Martin: Generationen- und Stiftungsmanagement für Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Köln 2012, Köln 2012

Kriterien für die Rechtsformwahl:

 

rechtsfähige Stiftung

treuhänderische Stiftung

zusätzliche Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden

ja, unbedingt erwünscht

nein, nicht gewollt bzw. nicht nötig

Stiftungskapital

mind. 1 Mio EUR, da langfristig gesehen die rechtsfähige Stiftung für die Verwaltung eine Vergütung zahlen können sollte

prinzipiell unabhängig von der Höhe des Stiftungskapitals

schnelle Errichtungsdauer

3 bis 6 Monate sollten mindestens eingeplant werden

in Ausnahmefällen können treuhänderische Stiftungen innerhalb weniger Tage errichtet werden; im Regelfall sollten sechs bis acht Wochen eingeplant werden

Wunsch nach Delegation der Verwaltungsarbeit

darstellbar über einen sog. Geschäftsbesorgungsvertrag

der Treuhänder ist das ausführende „Organ“ der Stiftung, die Stiftungsarbeit ist somit automatisch delegiert

Berichtspflichten

Partner der Stiftung, denen sie berichten muss, sind das Finanzamt und die Aufsichtsbehörde; sofern die Verwaltung an einen prof. Dienstleister delegiert werden soll, ist aus diesem Grund, im Vergleich zu einer treuhänderischen Stiftung, mit höheren Kosten zu rechnen

Partner der Stiftung, dem sie berichten muss, ist nur das Finanzamt

Besetzung der Organe kann dauerhaft dargestellt werden

gibt es Kinder, Enkel, Freunde etc., die die Organe dauerhaft besetzen können?

sofern zu Anfang bereits die dauerhafte Besetzung der Organe/des Organs nicht dargestellt werden kann, sollte die treuhänderische Stiftung ins Kalkül gezogen werden

Arbeitsweise der Stiftung

unabhängig von der Arbeitsweise

u.U. eignet sich die treuhänderische Stiftung nicht optimal für operativ tätige Stiftungen; ideal indessen für Förderstiftungen

Flexibilität

Satzungsänderungen sind nur bedingt möglich – auch, wenn der Stifter noch lebt; die Aufsichtsbehörde anerkennt die Stiftung als juristische Person, die ggf. auch gegen die Interessen des Stifters in Schutz genommen werden muss

Satzungsänderungen sind jederzeit möglich; sofern der Stifter seine Stiftung zunächst „testen“ möchte, sich des Stiftungszweckes, des Begünstigten, der „Organ“-Struktur noch nicht sicher ist, ist die treuhänderische Stiftung ohne Alternative

Immobilien

ist empfehlenswert bei großem Immobilienbesitz

kann ebenfalls Immobilien halten

Nachlassregelung

Als juristische Person wird die Stiftung selbst als Erbin testamentarisch eingesetzt

da die treuhänderische Stiftung selbst nicht rechtsfähig ist, wird der Treuhänder als Erbe eingesetzt mit der Auflage, das im Wege der testamentarischen Verfügung erhaltene Vermögen in die von ihm verwaltete Treuhandstiftung einzubringen

 

Weitere Artikel

Unter Stiftungskapital wird in der Regel das Grundstockkapital plus Zustiftungen und Rücklagen verstanden. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist eine rechtsfähige Stiftung u.a.…

weiterlesen 15.1 k

„Nach Schätzungen verfolgen rund 94 % aller rechtsfähigen Stiftungen im Inland steuerbegünstigte Zwecke, während 4 % eigennützigen Zwecken des Stifters oder seiner Angehörigen…

weiterlesen 7.22 k

„Stiftungen bzw. Privatstiftungen eignen sich hervorragend, um den eigenen Nachlass zu regeln. Insbesondere dann, wenn keine bzw. keine geeigneten Erben vorhanden sind, ist…

weiterlesen 24.1 k

Stiftungsmanager, auch Stiftungsverwalter genannt, sind Personen, die entweder ehrenamtlich oder professionell Stiftungen verwalten. Dabei haben sie die für Stiftungen gültigen…

weiterlesen 9.40 k

Im Bereich der Treuhandstiftung, auch unselbständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt, ist der Treuhänder der verwaltende Rechtsträger der Stiftung,…

weiterlesen 84.6 k

„Die Familienstiftung ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Anwendungsform der rechtsfähigen Stiftung. Sie dient ihrem Stiftungszweck nach ausschließlich oder überwiegend…

weiterlesen 20.0 k

Personen, die die Arbeit steuerbegünstigter Stiftungen fördern möchten, können dies auf zwei Arten tun: Zum einen können sie eine Spende leisten. Diese untersteht dem Gebot…

weiterlesen 13.3 k

Die Gründung einer Stiftung ist nicht so schwer, wie gemeinhin vermutet. Im wesentlichen sind folgende Schritte notwendig: Rechtsformdiskussion (Vor- und Nachteile von…

weiterlesen 7.05 k

Definiert wird die Stiftung allgemein als selbständige Vermögensmasse, die grundsätzlich erhalten werden muss und entsprechend dem Stifterwillen einem bestimmten Zweck auf…

weiterlesen 13.7 k

„Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig…

weiterlesen 11.3 k

„Vermögenserwerbe, die der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegen, unterteilen sich in zwei Klassen: Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden. Beim Regelfall…

weiterlesen 10.6 k

„Gemeinschaftsstiftungen führen das Engagement einer Vielzahl von Stiftern, Zustiftern und Spendern und Gründern von Treuhandstiftungen zusammen, um bestimmte gemeinnützige…

weiterlesen 8.21 k

„[….] Das Stiftungsvermögen, Gründungskapital oder Grundstockkapital kann aus allen denkbaren Vermögenswerten bestehen. Die Regel ist die Ausstattung der Stiftung mit Barvermögen,…

weiterlesen 19.0 k

„Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts entsteht durch das Stiftungsgeschäft und die staatliche Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde…

weiterlesen 10.0 k

„Stiftungen können sowohl privatnützige als auch gemeinnützige Zwecke verfolgen. Privatnützige Stiftungen Privatnützige Stiftungen dienen überwiegend dem Interesse…

weiterlesen 32.3 k

Die Vorteile einer Stiftungsgründung für die Stifterin bzw. den Stifter sind vielfältiger Art. Zunächst sind natürlich die steuerlichen Vorteile zu erwähnen. Hier bietet der…

weiterlesen 33.1 k

1. Die meisten Stifter entscheiden sich für eine treuhänderische (nicht-rechtsfähige) Förderstiftung, wobei eine Förderstiftung auch in der Rechtsform einer rechtsfähigen…

weiterlesen 5.78 k

Ohne Stifter keine Stiftung! Dies verdeutlicht, dass der Stifter zentraler Funktionsträger bei der Stiftungsgründung ist, und es bedeutet, dass der Stifter bestimmt, dass…

weiterlesen 11.3 k

„Stiftungen treten in vielfältigen Erscheinungsformen auf. Der Begriff „Stiftung“ beschreibt nicht nur eine einzige klar abgrenzbare Rechtsform. So verbirgt sich zum Beispiel…

weiterlesen 12.2 k

„Um eine Stiftung zu gründen, stehen dem Stifter zwei „Rechtsformen“ zur Verfügung: Die rechtsfähige Stiftung sowie die treuhänderische Stiftung. Beide Rechtsformen stellen…

weiterlesen 24.6 k

„Mit Fundraising wird in der wissenschaftlichen Diskussion ein Themenfeld mit starkem Marketingbezug diskutiert. Aus dem Spektrum verschiedenster Definitionsansätze zum Fundraising…

weiterlesen 8.81 k

Familienstiftung „Mit der Familienstiftung wird in der Regel das Ziel verfolgt, die Mitglieder einer Familie dauerhaft materiell zu fördern. Die Familienstiftung kann auch…

weiterlesen 14.2 k

Unter Kundenstiftung wird in der Regel die Stiftung des Kunden einer Bank oder einer Sparkasse verstanden, sofern die Bank oder die Sparkasse ein entsprechendes Stifterprogramm…

weiterlesen 8.23 k

„In Österreich gibt es die Privatstiftung gemäß Privatstiftungsgesetz (PSG, 1993) oder Sparkassengesetz und die (meist alten) Stiftungen nach den Fonds- und Stiftungsgesetzen…

weiterlesen 12.6 k

„Zur genaueren rechtlichen Charakterisierung wird diese Stiftungsform vielfach auch als unselbstständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung bezeichnet. Unabhängig…

weiterlesen 18.3 k

Stifter werden

Testen Sie in unserer App Ihr Stifterpotential !

Name
Email
Telefon

Wir betreuen mehr
als 630 Stiftungen bei der Deutschen Stiftungsagentur *

  • 1999

    gegründet

  • 639

    Stiftungen

  • 340

    Stiftungsfonds

* die angegebenen Werte stammen aus dem Jahr 2021
--

Unsere Arbeit – gut für die Allgemeinheit! *

868

unterschiedliche Begünstigte und Organisationen

630

Investmentfonds (mit ISIN), in die unsere Stiftungen investiert haben

5,159,213.38

ausgekehrte Mittel

1,729,994.93

eingenommene Spenden

* die angegebenen Werte stammen aus dem Jahr 2021

Kundenmeinungen

Sie müssen noch überzeugt werden?

Lesen Sie hier was unsere Kunden zur Arbeit der Stiftungsagentur sagen.

Jahresabschluss

Die DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH

hat erneut einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.



mehr erfahren

Betreute Stiftungen

Eine Auswahl der von uns betreuten Stiftungen

möchten wir Ihnen gerne hier vorstellen:



Stiftungen ansehen
Logo Jubiläum - 20 Jahre Deutsche Stiftungsagentur
Sie benutzen eine veraltete Version des Internet Explorers.

Einige Funktionen und Elemente dieser Webseite könnten gegebenenfalls nicht richtig funktionieren bzw. dargestellt werden.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit raten wir Ihnen auf eine aktuelle Version des Internet Explorers upzugraden.