Glossar
Wie funktioniert eine Stiftungsgründung?
Die Gründung einer Stiftung ist nicht so schwer, wie gemeinhin vermutet. Im wesentlichen sind folgende Schritte notwendig:
- Rechtsformdiskussion (Vor- und Nachteile von rechtsfähigen und treuhänderischen Stiftung in Abhängigkeit der Zielsetzung der Stifterin/des Stifters)
- ggf. Suche eines Treuhänders (im Fall einer treuhänderischen Stiftung)
- ggf. Entwicklung der Organstruktur
- Stiftungszweckentwicklung
- Satzungserstellung sowie Erstellung des Stiftungsgeschäfts (bei rechtsfähigen Stiftungen) resp. des Stiftungsvertrags (bei treuhänderischen Stiftungen)
- ggf. Einleitung des Prüfungsverfahrens bei der Stiftungsbehörde (bei rechtsfähigen Stiftungen) unter Vorlage des Satzungsentwurfs, ggfs. weitergehende Abstimmung mit der Behörde
- Unterschreiben des Stiftungsgeschäfts (rechtsfähige Stiftung) bzw. des Stiftungsvertrags (treuhänderische Stiftung) und der Satzung
- Vorlage der Stiftungsunterlagen beim Finanzamt bzw. Einleitung des Anerkennungsverfahrens bei der Stiftungsbehörde (rechtsfähige Stiftung)
- Kontoeinrichtung
- Überweisung des zugesagten Kapitals
Für die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung sollten Sie sechs Monate einplanen, für die Gründung einer treuhänderischen Stiftung drei Monate.
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