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Glossar

Wie funktioniert eine Stiftungsgründung?

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Die Gründung einer Stiftung ist nicht so schwer, wie gemeinhin vermutet. Im wesentlichen sind folgende Schritte notwendig:

  1. Rechtsformdiskussion (Vor- und Nachteile von rechtsfähigen und treuhänderischen Stiftung in Abhängigkeit der Zielsetzung der Stifterin/des Stifters)
  2. ggf. Suche eines Treuhänders (im Fall einer treuhänderischen Stiftung)
  3. ggf. Entwicklung der Organstruktur
  4. Stiftungszweckentwicklung
  5. Satzungserstellung sowie Erstellung des Stiftungsgeschäfts (bei rechtsfähigen Stiftungen) resp. des Stiftungsvertrags (bei treuhänderischen Stiftungen)
  6. ggf. Einleitung des Prüfungsverfahrens bei der Stiftungsbehörde (bei rechtsfähigen Stiftungen) unter Vorlage des Satzungsentwurfs, ggfs. weitergehende Abstimmung mit der Behörde
  7. Unterschreiben des Stiftungsgeschäfts (rechtsfähige Stiftung) bzw. des Stiftungsvertrags (treuhänderische Stiftung) und der Satzung
  8. Vorlage der Stiftungsunterlagen beim Finanzamt bzw. Einleitung des Anerkennungsverfahrens bei der Stiftungsbehörde (rechtsfähige Stiftung)
  9. Kontoeinrichtung
  10. Überweisung des zugesagten Kapitals

Für die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung sollten Sie sechs Monate einplanen, für die Gründung einer treuhänderischen Stiftung drei Monate.

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