Die Vorteile einer Stiftungsgründung für die Stifterin bzw. den Stifter sind vielfältiger Art. Zunächst sind natürlich die steuerlichen Vorteile zu erwähnen. Hier bietet der Gesetzgeber hinsichtlich der Einkommensteuer u.a. den erweiterten Sonderausgabenabzug von bis zu 1 Mio. EUR bei Stiftungsgründung oder Zustiftungen. Bei der Vermögensübertragung fällt weder bei der lebzeitigen noch bei der von Todes wegen Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer an. Wer also sein Vermögen bzw. Teile seines Vermögens auf eine Stiftung überträgt, erhält es i.d.R. ungeschmälert.
Die individuelle Lösung des Nachlassproblems stellt erfahrungsgemäß das wichtigste Argument dar, das für eine Stiftungsgründung – gleich, ob zu Lebzeiten oder von Todes wegen - spricht. Sofern der Stifter keine Kinder hat oder diese über den Pflichtteil hinaus nicht bedenken möchte, kann er über seine eigene Stiftung den Nachlass geradezu ideal regeln, da diese sowohl das Vermögen als auch den Namen des Gründers erhält.
Die Sicherung des eigenen Vermögens ist insbesondere für die ältere Generation ein wichtiges Argument. Wer sein Leben lang für sein Sparguthaben von 250.000 Euro gearbeitet und sich diesen Betrag „vom Munde abgespart“ hat, sieht es natürlich lieber, wenn dieses hart erarbeitete Vermögen erhalten bleibt und weder durch eine entsprechende Steuerlast gemindert noch durch entfernte Verwandte oder Bekannte „verprasst“ wird. Diese Überlegungen gelten auch für Sammlungen - wie z. B. Kunstsammlungen - aller Art, die der Stifter in seine Stiftung einbringen und somit erhalten und bewahren kann.
Ein weiterer Vorteil: Der Erhalt des eigenen Namens. Bei der Benennung der Stiftung hat der Stifter weitestgehende Freiheiten, so dass er die Stiftung natürlich auch mit seinem Namen belegen und dadurch ein Stück Unsterblichkeit erlangen kann.
Häufig werden Stiftungen auch gegründet, um der eigenen Dankbarkeit für ein glückliches und gelungenes Leben Ausdruck zu verleihen. Diesen Menschen ist bewusst, dass sie unter sehr guten Bedingungen ins Leben gestartet sind, dass sie eine gute Ausbildung erhalten haben, dass sie gefördert wurden etc. Zugleich wissen sie natürlich, dass vielen Menschen diese guten Startbedingungen verwehrt sind.
Aktive Gestaltung des Lebensabends: Dem 65-jährigen Unternehmer, der weiß, dass er demnächst aus seinem Unternehmen ausscheiden wird, aber schon Befürchtungen hinsichtlich der „drohenden“ Freizeit hegt, bietet die Stiftung ein ideales Betätigungsfeld, auf dem er den Ruhestand sinnvoll gestalten kann.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Stifter natürlich genau weiß, wie die Stiftungsmittel eingesetzt werden, wer konkret gefördert wird, wie hoch die Verwaltungskosten sind etc. Insbesondere für Unternehmer ist dies ein wichtiges Argument.
Auch die sogenannte Drittelregelung sei erwähnt, über die der Stifter z.B. die spätere Grabpflege darstellen kann. Dieses Drittel darf die Stiftung auch zur Ehrung des Angedenkens an den Stifter verwenden.
Die Deutsche Stiftungsagentur steht Ihnen bei der Siftungsberatung zur Seite.