Rückruf erwünscht? Email-Kontakt Anmerkungen oder Kommentar
Glossar

Was sind die Vorteile der Gründung einer eigenen Stiftung?

27.8 k

Die Vorteile einer Stiftungsgründung für die Stifterin bzw. den Stifter sind vielfältiger Art. Zunächst sind natürlich die steuerlichen Vorteile zu erwähnen. Hier bietet der Gesetzgeber hinsichtlich der Einkommensteuer u.a. den erweiterten Sonderausgabenabzug von bis zu 1 Mio. EUR bei Stiftungsgründung oder Zustiftungen. Bei der Vermögensübertragung fällt weder bei der lebzeitigen noch bei der von Todes wegen Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer an. Wer also sein Vermögen bzw. Teile seines Vermögens auf eine Stiftung überträgt, erhält es i.d.R. ungeschmälert.

Die individuelle Lösung des Nachlassproblems stellt erfahrungsgemäß das wichtigste Argument dar, das für eine Stiftungsgründung – gleich, ob zu Lebzeiten oder von Todes wegen - spricht. Sofern der Stifter keine Kinder hat oder diese über den Pflichtteil hinaus nicht bedenken möchte, kann er über seine eigene Stiftung den Nachlass geradezu ideal regeln, da diese sowohl das Vermögen als auch den Namen des Gründers erhält.

Die Sicherung des eigenen Vermögens ist insbesondere für die ältere Generation ein wichtiges Argument. Wer sein Leben lang für sein Sparguthaben von 250.000 Euro gearbeitet und sich diesen Betrag „vom Munde abgespart“ hat, sieht es natürlich lieber, wenn dieses hart erarbeitete Vermögen erhalten bleibt und weder durch eine entsprechende Steuerlast gemindert noch durch entfernte Verwandte oder Bekannte „verprasst“ wird. Diese Überlegungen gelten auch für Sammlungen - wie z. B. Kunstsammlungen - aller Art, die der Stifter in seine Stiftung einbringen und somit erhalten und bewahren kann.

Ein weiterer Vorteil: Der Erhalt des eigenen Namens. Bei der Benennung der Stiftung hat der Stifter weitestgehende Freiheiten, so dass er die Stiftung natürlich auch mit seinem Namen belegen und dadurch ein Stück Unsterblichkeit erlangen kann.

Häufig werden Stiftungen auch gegründet, um der eigenen Dankbarkeit für ein glückliches und gelungenes Leben Ausdruck zu verleihen. Diesen Menschen ist bewusst, dass sie unter sehr guten Bedingungen ins Leben gestartet sind, dass sie eine gute Ausbildung erhalten haben, dass sie gefördert wurden etc. Zugleich wissen sie natürlich, dass vielen Menschen diese guten Startbedingungen verwehrt sind.

Aktive Gestaltung des Lebensabends: Dem 65-jährigen Unternehmer, der weiß, dass er demnächst aus seinem Unternehmen ausscheiden wird, aber schon Befürchtungen hinsichtlich der „drohenden“ Freizeit hegt, bietet die Stiftung ein ideales Betätigungsfeld, auf dem er den Ruhestand sinnvoll gestalten kann.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Stifter natürlich genau weiß, wie die Stiftungsmittel eingesetzt werden, wer konkret gefördert wird, wie hoch die Verwaltungskosten sind etc. Insbesondere für Unternehmer ist dies ein wichtiges Argument.

Auch die sogenannte Drittelregelung sei erwähnt, über die der Stifter z.B. die spätere Grabpflege darstellen kann. Dieses Drittel darf die Stiftung auch zur Ehrung des Angedenkens an den Stifter verwenden.

Zusammenfassung in Stichworten:

  • Steuerliche Vorteile
  • Lösung des Nachfolgeproblems
  • Wahrung des Lebenswerkes
  • Erhalt persönlicher Wertvorstellungen
  • Sicherung des eigenen Vermögens
  • Erhalt des eigenen Namens
  • Ausdruck der eigenen Dankbarkeit
  • Aktive Gestaltung des Lebensabends
  • Kontrolle über den Einsatz der Stiftungsmittel
  • Drittellösung
  • sinnvolle Lebensgestaltung („das Beste, was ich jemals gemacht habe“)
  • Networking (Vorstands-/Kuratoriumsmitglieder etc.)
  • „social position“ (Jurys, Preisverleihungen etc.)

 

Die Deutsche Stiftungsagentur steht Ihnen bei der Stiftungsberatung zur Seite.

Weitere Artikel

Die Gründung einer Stiftung ist nicht so schwer, wie gemeinhin vermutet. Im wesentlichen sind folgende Schritte notwendig: Rechtsformdiskussion (Vor- und Nachteile von…

weiterlesen 5.55 k

„Stiftungen können sowohl privatnützige als auch gemeinnützige Zwecke verfolgen. Privatnützige Stiftungen Privatnützige Stiftungen dienen überwiegend dem Interesse…

weiterlesen 27.4 k

Im Bereich der Treuhandstiftung, auch unselbständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt, ist der Treuhänder der verwaltende Rechtsträger der Stiftung,…

weiterlesen 82.7 k

Ohne Stifter keine Stiftung! Dies verdeutlicht, dass der Stifter zentraler Funktionsträger bei der Stiftungsgründung ist, und es bedeutet, dass der Stifter bestimmt, dass…

weiterlesen 9.50 k

Unter Kundenstiftung wird in der Regel die Stiftung des Kunden einer Bank oder einer Sparkasse verstanden, sofern die Bank oder die Sparkasse ein entsprechendes Stifterprogramm…

weiterlesen 6.46 k

„Gemeinschaftsstiftungen führen das Engagement einer Vielzahl von Stiftern, Zustiftern und Spendern und Gründern von Treuhandstiftungen zusammen, um bestimmte gemeinnützige…

weiterlesen 6.75 k

Unter Stiftungskapital wird in der Regel das Grundstockkapital plus Zustiftungen und Rücklagen verstanden. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist eine rechtsfähige Stiftung u.a.…

weiterlesen 12.2 k

1. Die meisten Stifter entscheiden sich für eine treuhänderische (nicht-rechtsfähige) Förderstiftung, wobei eine Förderstiftung auch in der Rechtsform einer rechtsfähigen…

weiterlesen 4.22 k

Familienstiftung „Mit der Familienstiftung wird in der Regel das Ziel verfolgt, die Mitglieder einer Familie dauerhaft materiell zu fördern. Die Familienstiftung kann auch…

weiterlesen 11.7 k

Stiftungsmanager, auch Stiftungsverwalter genannt, sind Personen, die entweder ehrenamtlich oder professionell Stiftungen verwalten. Dabei haben sie die für Stiftungen gültigen…

weiterlesen 7.52 k

„[….] Das Stiftungsvermögen, Gründungskapital oder Grundstockkapital kann aus allen denkbaren Vermögenswerten bestehen. Die Regel ist die Ausstattung der Stiftung mit Barvermögen,…

weiterlesen 15.7 k

„Mit Fundraising wird in der wissenschaftlichen Diskussion ein Themenfeld mit starkem Marketingbezug diskutiert. Aus dem Spektrum verschiedenster Definitionsansätze zum Fundraising…

weiterlesen 6.92 k

„Stiftungen treten in vielfältigen Erscheinungsformen auf. Der Begriff „Stiftung“ beschreibt nicht nur eine einzige klar abgrenzbare Rechtsform. So verbirgt sich zum Beispiel…

weiterlesen 10.6 k

„Stiftungen bzw. Privatstiftungen eignen sich hervorragend, um den eigenen Nachlass zu regeln. Insbesondere dann, wenn keine bzw. keine geeigneten Erben vorhanden sind, ist…

weiterlesen 21.0 k

„Zur genaueren rechtlichen Charakterisierung wird diese Stiftungsform vielfach auch als unselbstständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung bezeichnet. Unabhängig…

weiterlesen 15.1 k

Definiert wird die Stiftung allgemein als selbständige Vermögensmasse, die grundsätzlich erhalten werden muss und entsprechend dem Stifterwillen einem bestimmten Zweck auf…

weiterlesen 11.5 k

Die Vorteile einer Stiftungsgründung für die Stifterin bzw. den Stifter sind vielfältiger Art. Zunächst sind natürlich die steuerlichen Vorteile zu erwähnen. Hier bietet der…

weiterlesen 27.8 k

„In Österreich gibt es die Privatstiftung gemäß Privatstiftungsgesetz (PSG, 1993) oder Sparkassengesetz und die (meist alten) Stiftungen nach den Fonds- und Stiftungsgesetzen…

weiterlesen 9.58 k

„Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts entsteht durch das Stiftungsgeschäft und die staatliche Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde…

weiterlesen 8.07 k

Personen, die die Arbeit steuerbegünstigter Stiftungen fördern möchten, können dies auf zwei Arten tun: Zum einen können sie eine Spende leisten. Diese untersteht dem Gebot…

weiterlesen 11.1 k

„Nach Schätzungen verfolgen rund 94 % aller rechtsfähigen Stiftungen im Inland steuerbegünstigte Zwecke, während 4 % eigennützigen Zwecken des Stifters oder seiner Angehörigen…

weiterlesen 5.78 k

„Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig…

weiterlesen 9.41 k

„Die Familienstiftung ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Anwendungsform der rechtsfähigen Stiftung. Sie dient ihrem Stiftungszweck nach ausschließlich oder überwiegend…

weiterlesen 14.5 k

„Um eine Stiftung zu gründen, stehen dem Stifter zwei „Rechtsformen“ zur Verfügung: Die rechtsfähige Stiftung sowie die treuhänderische Stiftung. Beide Rechtsformen stellen…

weiterlesen 20.3 k

„Vermögenserwerbe, die der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegen, unterteilen sich in zwei Klassen: Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden. Beim Regelfall…

weiterlesen 8.67 k

Stifter werden

Testen Sie in unserer App Ihr Stifterpotential !

Name
Email
Telefon

Wir betreuen mehr
als 630 Stiftungen bei der Deutschen Stiftungsagentur *

  • 1999

    gegründet

  • 639

    Stiftungen

  • 340

    Stiftungsfonds

* die angegebenen Werte stammen aus dem Jahr 2021
--

Unsere Arbeit – gut für die Allgemeinheit! *

868

unterschiedliche Begünstigte und Organisationen

630

Investmentfonds (mit ISIN), in die unsere Stiftungen investiert haben

5,159,213.38

ausgekehrte Mittel

1,729,994.93

eingenommene Spenden

* die angegebenen Werte stammen aus dem Jahr 2021

Kundenmeinungen

Sie müssen noch überzeugt werden?

Lesen Sie hier was unsere Kunden zur Arbeit der Stiftungsagentur sagen.

Jahresabschluss

Die DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH

hat erneut einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.



mehr erfahren

Betreute Stiftungen

Eine Auswahl der von uns betreuten Stiftungen

möchten wir Ihnen gerne hier vorstellen:



Stiftungen ansehen
Logo Jubiläum - 20 Jahre Deutsche Stiftungsagentur
Sie benutzen eine veraltete Version des Internet Explorers.

Einige Funktionen und Elemente dieser Webseite könnten gegebenenfalls nicht richtig funktionieren bzw. dargestellt werden.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit raten wir Ihnen auf eine aktuelle Version des Internet Explorers upzugraden.