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Gemeinsam ist man reicher

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Die Stiftung 6/12 - Gemeinsam ist man reicher

von Karl-Heinz Nagel & Jörg Martin

Wem nützt das „Pooling" von Stiftungsvermögen?

Wenn Stiftungsverwalter Stiftungsvermögen poolen, wird dies bisher ausschließlich positiv reflektiert. Bei genauerer Betrachtung und in Kenntnis des Marktes kann man diese Einschätzung aber keinesfalls unkommentiert stehen lassen. Zu fragen ist unter Anderem, welche Vorteile der Verwalter hat, ob tatsächlich alle Kostenvorteile an die Stiftungen weitergereicht werden und welche Nachteile das Poolen für die Stiftungen mit sich bringt.

Der Ruf nach mehr Professionalität in der Stiftungsverwaltung hat viele sinnvolle Diskussionen ausgelöst. Regelmäßig kommt hierbei auch der Vorschlag zur Sprache, das Stiftungsvermögen zu „poolen", also mit mehreren anderen Organisationen gemeinsam anzulegen. Als Vorteile werden den Stiftungen geringere Kosten als bei einem Alleingang und Zugang zu institutionellen Anlageprodukten in Aussicht gestellt.

So heißt es in der vom Beratungs- und Analysehaus Phineo herausgegebenen Broschüre „Stiftung sucht Verwalter": „Große Stiftungsverwalter haben einen entscheidenden Vorteil: Wenn sie die Vermögen der von ihnen betreuten Stiftungen gebündelt anlegen, können sie als institutionelle Anleger auftreten und deutlich günstigere Konditionen für das Vermögensmanagement realisieren als eine einzelne Stiftung. Wenn diese Kostenvorteile an die betreuten Stiftungen weitergegeben werden, profitieren diese davon (S. 15)."

Was die Autoren bei dieser Darstellung vermissen, sind eine kritische Reflexion dieser These und Antworten auf die folgenden Fragen:

  1. Inwiefern stimmt es, dass sich beim Pooling Kostenvorteile für die Stiftung ergeben?
  2. Welche Vorteile hat der Stiftungsverwalter, wenn er Vermögen zusammenfasst?
  3. Widerspricht das Pooling dem Gebot der Diversifizierung?

 

Kostenvorteile lassen sich auch anders verwirklichen

Das Pooling von Stiftungsvermögen eröffnet durchaus die Chance, Kostenvorteile für das Vermögensmanagement zu verhandeln. Deutlich wird dies im Besonderen bei der Auflage eines Spezialfonds. Zu bedenken ist in diesem Fall allerdings die von den Kapitalanlagegesellschaften geforderte Größenordnung von mindestens 30 bis 50 Mio. EUR pro Spezialfonds. Weiter ist zu nennen, dass alle Investoren eines Spezialfonds die gleichen Anlagerichtlinien akzeptieren müssen. Eine individuelle Gestaltung ist dabei auch bei mittleren Stiftungsvermögen in Bezug auf Ausschüttungen, Risikotragfähigkeit und die Wahl der Anlageklassen nicht mehr möglich.

Aber braucht die Praxis überhaupt diese Kostenvorteile durch das Pooling im Allgemeinen und durch die Auflage von Spezialfonds im Besonderen? Die Zeiten, da Stiftungen die Konditionen von Banken, Sparkassen und Vermögensverwaltern „klaglos" akzeptierten und nicht verhandelten, sind vorbei. Am Markt sind heute für Stiftungen geeignete Fonds ohne Ausgabeaufschlag zu erwerben.

Ein immer breiteres Angebot ist bei börsennotierten Indexfonds (Exchange Traded Funds/ETFs) zu verzeichnen, die ebenfalls ohne Ausgabeaufschlag zu erwerben sind. Der Investor zahlt beim Kauf oder Verkauf von ETFs nur die Transaktionskosten für eine Börsentransaktion - und diese Kosten kann er mit seiner Bank frei verhandeln. Einige Bankhäuser bieten hier günstige Konditionen an, über freie Finanzdienstleister und ihre Depotbanken lassen sich ebenfalls die Transaktionskosten auf ein Minimum begrenzen. Im Übrigen werden bei ETFs grundsätzlich keine Bestandsprovisionen gezahlt, die sich sonst negativ auf die Rendite auswirken.

Günstige Konditionen, niedrige Transaktionskosten, Kontoführung zum Nulltarif etc. sind also am Markt für jede Stiftung zu haben, dazu bedarf es nicht eines „Poolings". Wichtig für die einzelne Stiftung ist, was am Ende des Jahres nach Kosten für den guten Zweck erwirtschaftet wurde. Und da sehen die Autoren in Kenntnis der Ergebnisse der „poolenden Verwalter" — mit der Ausnahme von Spezialfonds — keine nennenswerten Vorteile für die Stiftungen.

Risiko Monokultur: Trifft ein Bankencrash das vom Vermögensverwalter favorisierte Geldinstitut, sind mit einem Schlag viele Stiftungen betroffen.

 

Vorteile für den poolenden Stiftungsverwalter

Bei der „Vorteilsdiskussion" ist — Stichwort Transparenz — keine Rede von den Vorteilen, die das Pooling dem Stiftungsverwalter bietet. Zum einen ist hier natürlich der geringere Aufwand hinsichtlich der Administration zu erwähnen, zumindest bei der Verwaltung von Treuhandstiftungen.

Es macht einen enormen Unterschied, ob eine Stiftungsverwaltung, die z.B. 500 Stiftungen betreut, aufgrund des Poolings gegebenenfalls vier, fünf Konten und Depots betreut oder 1.000 (500 Konten und 500 Depots). Es macht einen Unterschied, ob die im Wege des Poolings erzielten Gesamterträge anteilsmäßig der einzelnen Stiftung einfach zugeschlüsselt werden oder ob die gesamten Konten- und Depotbewegungen der 1.000 Konten und Depots erfasst und zugeordnet werden müssen. Und zuletzt: Es macht einen Unterschied, ob die Stiftungsverwaltung nach laufenden Fälligkeiten über die Neuanlage entscheiden muss oder ihr diese Arbeit erspart bleibt. Die Kostenvorteile müssten sich demnach für die Stiftung schon in der Gebühr für die Stiftungsverwaltung niederschlagen — oder das Pooling gereicht vor allem dem Verwalter zum Vorteil.

Zu thematisieren sind auch die Einnahmeoptionen, die mit dem Pooling verbunden sind. Denn natürlich hat jede Bank, jede Kapitalanlagegesellschaft ein Interesse daran, einen Stiftungsverwalter als Kunden zu gewinnen — zumal dann, wenn er poolt und dadurch ein Vermögensverwaltungsmandat in zwei- oder dreistelliger Millionenhöhe vergeben kann.

Branchenüblich werden hier bis zu 0,5% Bestandsprovisionen p.a. gezahlt, auch bei Spezialfonds. Werden diese Bestandsprovisionen ausgewiesen und der Stiftung gutgeschrieben, liegt hier in der Tat ein Beitrag zur Aufbesserung der Rendite.

 

Alle Eier in einen Korb? Keine gute Idee!

Hinsichtlich des Poolings sollte auch auf die Gefahr hingewiesen werden, die diese Strategie für die Stiftungen und den Verwalter bedeuten kann: Wenn beim nächsten Bankencrash ausgerechnet das Geldinstitut Not erleidet, für das sich der Verwalter entschieden hat, wären gegebenenfalls auf einen Schlag alle von ihm verwalteten Stiftungen mit den bei diesem Institut liegenden Bankeinlagen betroffen. Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland beträgt 100.000 EUR pro Kunde. Jede Bankengruppe, also Sparkassen und Landesbanken, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die privaten Banken, haben darüber hinaus ihr eigenes Sicherungssystem. Es muss jedoch trotz dieser Sicherungen festgestellt werden, dass es keinen Rechtsanspruch für unbegrenzte Garantien gibt. Aus diesem Grunde empfiehlt sich bei Bankeinlagen die Verteilung auf mehrere Institute. Wird dem einzelnen Stifter die Wahl überlassen, bei welchem Institut er seine Bankeinlagen halten will, wird das oben beschriebene Risiko ideal diversifiziert.

Zuletzt sollte noch folgender Aspekt berücksichtigt werden: Verfügt eine Stiftung z.B. über eine individuelle Anlagerichtlinie, wird diese unter Umständen im Rahmen des Poolings nicht in Gänze berücksichtigt werden können. Haben die Stiftungsorgane also die Option, gemäß der Anlagerichtlinie individuelle Entscheidungen hinsichtlich der Vermögensverwaltung zu treffen, können sie ihrem Auftrag im Alleingang optimaler nachkommen, als wenn sie sich der Anlageentscheidung des Verwalters im Rahmen des Poolings anschließen müssen. 

 

Karl-Heinz Nagel ist seit 2002 geschäftsführender Gesellschafter der Kana Vermögensmanagement GmbH in Schifferstadt (Raum Speyer), einem der wenigen Vermögensverwalter in Deutschland, die sich ausschließlich auf die Verwaltung von Stiftungsgeldern spezialisiert haben.

Jörg Martin ist Gründer der DS Deutsche Stiftungsagentur in Neuss, München und Berlin. Er verantwortet die Verwaltung von mehreren hundert Stiftungen und poolt das Stiftungsvermögen nicht. Die verwalteten Stiftungen können individuell selbst entscheiden, wo sie ihr Vermögen zu welchen Konditionen anlegen möchten.

Anhang

Die Stiftung 6/12 - Gemeinsam ist man reicher

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