Gemeinschaftsstiftung, Bürgerstiftung und Sammelstiftung
Gemeinschaftsstiftungen führen das Engagement einer Vielzahl von Stiftern, Zustiftern und Spendern und Gründern von Treuhandstiftungen zusammen, um bestimmte gemeinnützige Zwecke zu verfolgen.
Gemeinschaftsstiftungen
Gemeinschaftsstiftungen sind in der Mehrzahl in der Rechtsform der rechtsfähigen Stiftung gegründet, u.a. auch um selbst die Treuhandschaft für treuhänderische Stiftungen anbieten zu können.
Gemeinschaftsstiftungen sind oft themenorientiert, d.h. die Initiatoren und späteren Unterstützer konzentrieren sich auf ein bestimmtes Thema − Umweltschutz, Tierschutz, Denkmalschutz etc. −, das sie gemeinsam fördern möchten. Die Stiftungen sind i.d.R. so aufgesetzt, dass weitere Zustifter oder Treuhandstifter die Arbeit der Stiftung unterstützen können.
Bürgerstiftungen
Im Unterschied zur Gemeinschaftsstiftung schreiben sich Bürgerstiftungen die regionale Förderung auf ihre Fahnen, also die Förderung einer bestimmten Gemeinde, einer Stadt, einer Region, eines Landkreises etc. Auch Bürgerstiftungen werden in der Regel in der Rechtsform einer rechtsfähigen Stiftung gegründet.
Konzept und Idee der Gemeinschafts- bzw. Bürgerstiftung stammen aus den USA. Dort sind es die so genannten „Community Foundations“, die das gemeinnützige Engagement der Bürger zugunsten ihrer „Community“ bündeln. Erste Bürgerstiftungen wurden 1996 in Deutschland gegründet.
Die Gemeinschafts- und Bürgerstiftungen zielen darauf ab, mittelfristig ein möglichst großes Stiftungskapital anzusammeln, um von dessen Erträgen wirksame Projektförderung zu leisten.
Sammelstiftungen
„Sammelstiftungen“, auch „Stiftergemeinschaften“ oder „Zustiftergemeinschaften“ genannt, sind Stiftungen, die in der Regel als treuhänderische Stiftungen gegründet werden und das Engagement einer Vielzahl an Zustiftern zusammenführen. Interessierte können die Sammelstiftung − neben der klassischen Spende − über Zustiftungen und so genannte Stiftungsfonds unterstützen.
Stiftungsfonds
Stiftungsfonds sind zweckgebundene Zustiftungen, deren Erträge einem vom Zustifter benannten Zweck bzw. einer von ihm benannten steuerbegünstigten Körperschaft zukommen.
Oft tragen die Stiftungsfonds den Namen des Zustifters und werden in der Bilanz der Treuhandstiftung gesondert ausgewiesen − rechtstechnisch handelt es sich allerdings lediglich um Zustiftungen zu einer bereits bestehenden Stiftung und nicht um ein selbständiges Stiftungsvermögen.
Sammelstiftungen können unterstützt werden
- durch Spenden zur zeitnahen Mittelverwendung,
- durch allgemeine Zustiftungen oder
- durch zweckgebundene Zustiftungen als Stiftungsfonds (zu empfehlen ab 25.000 Euro),
zu Lebzeiten, aber auch durch Verfügung von Todes wegen, wobei der „Stiftungsfonds“ die attraktivste Lösung darstellt.
Vorteile einer Stiftung
Gleich ob Bürger-, Gemeinschafts- oder Sammelstiftung: Sie alle bieten über Zustiftungs- und Stiftungsfondsoptionen denjenigen, die sich einmalig mit Beträgen im vier- oder fünfstelligen Euro-Bereich engagieren möchten, über kleinere Nachlässe verfügen, mit denen die Gründung einer eigenen Stiftung nicht sinnvoll oder nicht gewollt ist, und/oder keine eigene Stiftung haben möchten, folgende Vorteile:
- sie können sich einer bereits bestehenden Stiftung anschließen,
- durch standardisierte, unbürokratische Abläufe ergibt sich für sie ein sehr geringer Verwaltungsaufwand,
- sie sparen Gründungs- und Verwaltungskosten,
- sie können bestimmen, wer oder was mit den Erträgen aus ihren Zustiftungen gefördert werden soll,
- sie haben eine elegante Alternative im Bereich der Nachlassregelung,
- sie verstetigen ihr eigenes gemeinnütziges Engagement,
- sie erhalten ihr eingebrachtes Vermögen (Stiftungsfonds),
- sie erhalten ihren Namen (Stiftungsfonds),
- sie übertragen ihr Vermögen bzw. Teile davon steuerneutral (keine Schenkung-/Erbschaftsteuer) und
- zu Lebzeiten können sie Steuern sparen.
Quelle: Wigand, Andersson, Martin: Generationen- und Stiftungsmanagement für Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Köln 2012



