Eine Gemeinschaftsstiftung gründen
Einfach, unbürokratisch und wirkungsvoll – so gründen Sie eine Gemeinschaftsstiftung für Ihre Region oder Ihr Unternehmen.
Schon ab 50.000 € Stiftungskapital möglich.
Gemeinschaftsstiftung gründen
Sich einfach, wirkungsvoll & nachhaltig engagieren
Einfach, unbürokratisch und wirkungsvoll – so gründen Sie eine Gemeinschaftsstiftung für Ihre Region oder Ihr Unternehmen.
Schon ab 50.000 € Stiftungskapital möglich.
Gemeinschaftsstiftungen – auch „Stiftergemeinschaften" oder „Zustiftergemeinschaften" genannt – sind innovative Stiftungsformen, die in der Regel als treuhänderische Stiftungen gegründet werden und das Engagement einer Vielzahl von Zustiftern zusammenführen.
Diese Form der Stiftungsgründung ermöglicht es mehreren Personen oder Organisationen, gemeinsam stifterisch tätig zu werden, ohne eine eigene Stiftung gründen zu müssen. Dadurch werden bürokratische Hürden reduziert und die Wirkung des Engagements verstärkt.
Mit der „Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse/Bank" (Arbeitstitel) kann die Sparkasse/Bank sowohl den Bürgern als auch Unternehmen in ihrem Geschäftsgebiet anbieten, sich auf eine sehr einfache und unbürokratische Art stifterisch zu engagieren – über die Einrichtung eines Stiftungsfonds innerhalb der „Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse/Bank".
Zustifter sind Zuwendende, die mit ihrer (finanziellen oder Sach-) Zuwendung das Stiftungsvermögen einer Stiftung aufstocken.
Spender sind demgegenüber Zuwendende, die mit ihrer Zuwendung die Stiftungsmittel für die Realisierung des Stiftungszwecks aufstocken.
Wie die Gemeinschaftsstiftung mit verschiedenen Kundenstiftungsfonds aufgebaut ist
Treuhänderische Stiftung
Kundenstiftungsfonds A
Kundenstiftungsfonds B
Kundenstiftungsfonds C
Kundenstiftungsfonds D
Kundenstiftungsfonds E
Struktur der Gemeinschaftsstiftung mit verschiedenen Kundenstiftungsfonds
Ein Stiftungsfonds ist rechtstechnisch eine Zustiftung zu einer bereits bestehenden Stiftung und nicht ein selbständiges Stiftungsvermögen im Sinne einer eigenen Stiftung.
Sie gründen somit keine eigene Stiftung, sondern werden Zustifter mit einem eigenen, zweckgebundenen Fonds innerhalb der bestehenden Gemeinschaftsstiftung.
Die Gemeinschaftsstiftung wird mit 50.000 € gegründet. Kunden können innerhalb dieser Stiftung einen eigenen Stiftungsfonds einrichten (Mindestvolumen z.B. 25.000 €).
Sowohl die Erstdotation als auch alle Vermögenswerte der Zustiftungen werden – bildlich gesprochen – in einem Topf verwaltet und gemeinsam angelegt.
Die auf den jeweiligen Stiftungsfonds entfallenden Erträge werden rechnerisch ermittelt und dem einzelnen Stiftungsfonds zugeschlüsselt. Die Separation erfolgt über die Bilanz, die jährlich zum 31.12. erstellt wird.
Warum sich eine Gemeinschaftsstiftung für Ihr Engagement lohnt
Stiftungen lassen sich einfach in wenigen Schritten errichten. Unbürokratisch und schnell.
Profitieren Sie von höheren Ertragschancen durch gemeinsame Vermögensanlage.
Stiftungszwecke können jederzeit durch den Stifter wieder geändert werden.
Die Deutsche Stiftungsagentur steht mit ihrer Expertise stets zur Seite.
Schon ab 25.000 € ist ein eigener Stiftungsfonds in der Gemeinschaftsstiftung möglich.
Sonderausgabenabzug zu Lebzeiten und steuerneutrale Übertragung – ohne Schenkung- oder Erbschaftsteuer.
Wir besprechen Ihre Vorstellungen und Ziele für die Stiftung in einem unverbindlichen Gespräch.
Gemeinsam entwickeln wir das passende Konzept und die Satzung für Ihre Stiftung.
Wir führen die Gründung durch und kümmern uns um alle behördlichen Anmeldungen.
Ihre Stiftung wird von uns professionell verwaltet und Sie erhalten regelmäßige Berichte.
In nur 4 Schritten von der Idee zur fertigen Gemeinschaftsstiftung.
Wir begleiten Sie professionell durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Ihre Stiftung optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten wird.
In der Regel beschäftigt Menschen nicht, wie man eine Stiftung gründet – sondern diese wichtigen Lebensfragen:
Die Frage nach der Absicherung und Vorsorge für unvorhergesehene Ereignisse.
Die Frage nach Betreuung und Fürsorge, wenn Sie selbst nicht mehr können.
Die Frage nach der Vermögensnachfolge und dem dauerhaften Wirken Ihres Vermögens.
Wer zu diesen Fragen fundierte Beratung anbieten kann, in deren Verlauf die Gemeinschaftsstiftung als mögliche Erbin vorgestellt wird, beschreitet den Königsweg im Bereich der Vermögensplanung.
Die Deutsche Stiftungsagentur unterstützt Sie umfassend – von der präzisen Formulierung testamentarischer Regelungen bis zur praktischen Umsetzung.
Die Gemeinschaftsstiftung ist für verschiedene Personengruppen und Organisationen interessant
Ideal für Sie, wenn Sie:
→ Mit einem Stiftungsfonds ab 25.000 € können Sie Ihr Vermögen und Ihren Namen für die Zukunft sichern.
Ideal für Unternehmen, die:
→ Bündeln Sie Ihr gemeinnütziges Engagement über einen eigenen Stiftungsfonds und machen Sie es zum Teil Ihrer Unternehmenskultur.
Ideal für gemeinnützige Organisationen, die:
→ Schaffen Sie eine nachhaltige Basis für Ihre gemeinnützige Arbeit und ermöglichen Sie Ihren Mitgliedern, über ihren Tod hinaus Gutes zu bewirken.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Idee für eine
Gemeinschaftsstiftung besprechen.
Unverbindlich und kostenlos.