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FAQ

Stiftungsberatung: grundsätzliche Fragen im Überblick

Einige Antworten zu häufig gestellten Fragen zu Stiftungen.

Vor der Gründung einer Stiftung stellen sich dem interessierten Stiftungsgründer eine Vielzahl an Fragen, die die Gründung der Stiftung und die spätere Stiftungsverwaltung betrifft.

Hier haben wir Ihnen einige der häufig gestellten Fragen und Antworten zusammengestellt, damit Sie einen ersten Überblick darüber gewinnen, welche Punkte bei der Stiftungsgründung zu beachten sind.

Deutsche Stiftungsagentur - Fragen zur Stiftungsgründung und Stiftungsverwaltung
Die Stiftungsagentur in Neuss

Konkrete Fragen

Die Zwecke werden vom Stifter vorgegeben, hier gilt die Devise: Es ist praktisch alles möglich, was der Stifter wünscht. Er kann sich um den Tierschutz kümmern, um die Umwelt, um die wissenschaftliche Forschung, um den Denkmalschutz, die Musik, die Literatur etc. Mit seinem Stiftungszweck schreibt der Stifter seine individuelle Biographie fort.

Die Kapitalausstattung ist abhängig von dem Zweck, den die Stiftung verfolgen soll. Sollen Spielzeuge für einen Kindergarten zur Verfügung gestellt werden, wird ein geringerer Ertrag von Nöten sein als wenn die Grundlagenforschung zur Bekämpfung einer 
bestimmten Krankheit unterstützt werden soll.

Konsequenterweise muss der Zweck mit den für die Stiftung gestellten Mitteln im Einklang stehen. Ein Gründungskapital von 100.000 Euro gilt i.d.R. als Startgröße. 

Ja! Der Kapitalerhalt ist das wesentliche Kriterium einer Stiftung. Werden Vermögenswerte auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen, bleiben diese Werte ungeschmälert bewahrt. Es fallen weder Erbschaft- noch Schenkungsteuern an. Die Stiftungszwecke werden dank der jährlichen Erträge erfüllt.

Jedermann kann stiften. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Stifter, auch schon in jüngeren Jahren, schaffen mit einer Stiftung eine wertvolle Lebensaufgabe, die sie mit Engagement gestalten. Oft wird das Instrument der Stiftung auch genutzt, um den eigenen Nachlass zu regeln. Entweder sind keine Erben vorhanden, oder die vorhandenen Erben sollen nicht bedacht werden. In diesen Fällen bietet sich vielfach die Stiftung als Instrument der Nachlassregelung an.

Der Stifter kann, wenn er es wünscht, der Stiftung seinen Namen geben. Hierdurch kann der Stifter auch für die nächsten Generationen die Stiftung mit seinem speziellen Gütesiegel versehen. Zahlreich sind auch die Fälle, in denen im Stiftungsnamen der Stiftungszweck zum Ausdruck gebracht wird.

Ja, nicht ohne Grund werden derzeit die meisten Stiftungen zu Lebzeiten gegründet. Die Mitwirkungsmöglichkeiten bestimmt der Stifter selbst. Häufig möchte er sich auf die Realisierung des Stiftungzweckes konzentrieren, die Verwaltungsarbeit wird dann delegiert, zum Beispiel an professionelle Partner wie die Deutsche Stiftungsagentur.

95 Prozent der deutschen Stiftungen sind als gemeinnützig anerkannt. Der Staat belohnt gemeinnützige Stiftungen mit der Freistellung von Schenkung- und Erbschaftsteuer. Somit kann das Vermögen ungeschmälert übertragen werden. Die Erträge, die die Stiftung alljährlich erzielt, sind von allen Steuern befreit. Im Hinblick auf die Einkommensteuer hat der Stifter die Möglichkeit, einmalig bei Stiftungsgründung bis zu 1 Mio. €uro – beliebig verteilbar auf zehn Jahre - steuerlich abzusetzen.

Der allgemeine Höchstbetrag für Spenden beträgt 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte. Für Unternehmen, die spenden möchten, gilt der Höchstsatz von vier Promille der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter.

Die Führung einer Stiftung kann mit der eines Vereins verglichen werden. Details, die zu beachten sind, können entweder der einschlägigen Literatur entnommen oder durch Zuhilfenahme eines Fachmannes geklärt werden. Darüber hinaus hat jeder Stifter die Möglichkeit, die Verwaltung seiner Stiftung z.B. an die Deutsche Stiftungsagentur zu delegieren.

Ja und Nein. Generell ist es jedermann möglich, in Eigenregie eine Satzung zu erstellen. Die Einarbeitung kostet allerdings entsprechend Zeit und Energie. Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, entsprechende Berater- und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Nein. Das Stiftungsgeschäft sowie die Satzung werden einfach von Ihnen oder Ihrem Anwalt bei der zuständigen Anerkennungsbehörde bzw. beim Finanzamt eingereicht. Dennoch ist in vielen Fällen der Rat eines Experten zu empfehlen. Die Deutsche Stiftungsagentur kann Ihnen entsprechende Partner benennen.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Die Stiftungsgründung von Todes wegen sowie die Stiftungsgründung zu Lebzeiten. Die Errichtung zu Lebzeiten ist seit einiger Zeit im Trend, nicht zuletzt, weil sie zahlreiche Vorteile bietet: Zum einen kann der Stifter die Erfolge seiner Stiftung zu Lebzeiten genießen, zum anderen kann er die Stiftungsarbeit kontrollieren und beeinflussen und gegebenenfalls nachbessern. Alternativ ist es auch möglich, eine Stiftung durch Testament zu errichten.

Der notwendige Zeitaufwand ist abhängig vom Stiftungszweck. Unterstützt die Stiftung mit den Erträgen eine gemeinnützige Organisation, so reduziert sich die Stiftungsarbeit auf ein Minimum von ein paar Tagen Arbeit im Jahr. Organisiert die Stiftung jedoch z.B. eine Preisverleihung, vergibt sie Stipendien oder realisiert sie eigene Naturschutzprojekte, so ist der Zeitaufwand entsprechend höher.

Die Vorteile sind zahlreich: Angefangen bei dem guten Gefühl, ein sinnvolles Lebenswerk zu hinterlassen, über den Erhalt des eigenen Namens und der über Jahrzehnte erworbenen Vermögenswerte, bis hin zu steuerlichen Vorteilen. In diesem Zusammenhang ist auch die Drittellösung zu erwähnen: Derzufolge ist es dem Stifter erlaubt, ein Drittel der jährlichen Erträge für sich und die nächsten Angehörigen zu verwenden.

Ein ganz klares "Nein!". Es ist ratsam, mit einem kleineren Betrag zu beginnen, z.B. mit 50.000 oder 100.000 Euro. Man spricht in diesem Fall von der "Verprobung" der Stiftung. Sofern der Stifter dann mit der Arbeit seiner Stiftung zufrieden ist und die guten Wirkungen sieht, wird er in der Regel der Stiftung weitere Mittel zukommen lassen.

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