Checkliste - Auswahl von Treuhändern
Die Zahl der Anbieter, die Treuhandstiftungen und rechtsfähige Stiftungen verwalten, wächst ständig.
Da die Verwaltung von Stiftungen eine Dienstleistung darstellt, für die der Anbieter sowohl qualifiziertes Fachpersonal als auch eine entsprechende Infrastruktur vorhalten muss, sollten Sie davon ausgehen, dass die Verwaltung Ihrer Stiftung sehr wohl kostenfrei, auf keinen Fall jedoch „umsonst“ erfolgen kann.
Anders gesagt: wenn die Verwaltung kostenfrei erfolgt, kommen Sie mit Ihrer Stiftung anderweitigen Interessen des Verwalters nach – die natürlich durchaus Ihre eigenen sein können.
Die Verwaltung von Stiftungen ist eine wachsende Dienstleistung, die qualifiziertes Fachpersonal und entsprechende Infrastruktur erfordert. Es gibt drei Haupttypen von Stiftungsverwaltern:
I. Gemeinnützige Organisationen und Kommunen
- Beispiele: Greenpeace, Brot für die Welt, SOS Kinderdorf, UNICEF.
- Kosten: Meist kostenlose Verwaltung, da Erträge der Stiftungen die Organisationen unterstützen.
- Eigenschaften: Hoch standardisierte Angebote, wenig individuelle Anpassung, keine Binnenkontrollen nach dem Ausscheiden des Stifters.
II. Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister
- Rolle: Wichtige Akteure im deutschen Stiftungswesen.
- Kosten: Gründung und Verwaltung meist kostenpflichtig (1,0 % bis 1,5 % des Stiftungskapitals).
- Eigenschaften: Stifter ist in der Zweckrealisierung frei, MIFiD-Regelung sorgt für Transparenz bei zusätzlichen Einnahmen.
III. Freie Anbieter
- Beispiel: Deutsche Stiftungsagentur.
- Eigenschaften: Keine eigenen Interessen hinsichtlich Vermögensverwaltung, kostenträchtige Beratung und Verwaltung, hocheffiziente und individuell ausgestaltete Stiftungen, nachhaltige Binnenkontrollen auch nach Ausscheiden des Stifters.
Fragen zur Auswahl eines Treuhänders
- Welche Erfahrungen und wie lange im Stiftungswesen tätig?
- Bekanntheit im deutschen Stiftungswesen?
- Fachkompetenz und Berufsträger im Team?
- Anzahl verwalteter Stiftungen?
- Entscheidung über Anlagebank für Stiftungskapital?
- Verwaltung des Stiftungskapitals durch den Treuhänder?
- Mitentscheidungsrecht bei Anlage des Stiftungsvermögens?
- Freiheit in der Wahl der Stiftungszwecke?
- Anpassung an individuelle Wünsche vs. Standardvorgaben des Treuhänders?
- Gewährleistung der internen Kontrolle nach Ausscheiden?
- Offenlegung und Transparenz der Einnahmen durch Vermögensverwaltung?
- Bestands- oder Vermittlerprovisionen?
- Verwaltungskosten und enthaltene Leistungen?
- Möglichkeit zur Änderung der Satzung ohne Zustimmung des Treuhänders?
- Kündigung des Stiftungsvertrags?
- Besetzung der Stiftungsgremien nach Wunsch?
- Verwaltung von Immobilien durch den Treuhänder?
Die Deutsche Stiftungsagentur verwaltet mehrere Hundert Wohn- und Gewerbeimmobilien für die von ihr betreuten Stiftungen und bietet umfassende professionelle Dienstleistungen an.
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